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Produktion und Förderung

STV: Nachbauerklärung nicht vergessen

am Montag, 14.04.2014 - 07:23 (Jetzt kommentieren)

Bonn - Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) versendet Ende April den Nachbauratgeber. Landwirte werden um die Nachbauerklärung gebeten.

Die Angaben zur Erklärung des Nachbaus sind per Post oder online unter www.stv-bonn.de
  bis zum 30. Juni 2014 einzureichen. Landwirte, die kein Formular erhalten haben, können dies bei der STV anfordern oder ihre Erklärung online einreichen.
 
Eine vielfältige Züchterlandschaft in Deutschland investiert Wissen, einen enormen Zeitaufwand und viel Geld in den Züchtungsfortschritt. Das sichert die Wettbewerbskraft des Ackerbaus, setzt aber auch eine faire Entlohnung der Züchtungsleistung voraus.

Nachbau erklären

Landwirte haben bei bestimmten landwirtschaftlichen Arten das Recht auf Nachbau gegen die Zahlung der Nachbaugebühr. Im Gegenzug haben die Züchter das Recht, Auskunft zu verlangen und Nachbaugebühren zu erheben. Das tragen viele Landwirte mit und beteiligen sich an der Finanzierung des Züchtungsfortschritts. "Wer keine oder nur teilweise die Nachbaugebühr zahlt, spielt ein riskantes Spiel um den Züchtungsfortschritt", sagt Dirk Otten, Geschäftsführer der STV.

Züchtungsfortschritt sichern

"Im Sinne des Züchtungsfortschritts und der Kollegialität unter den Landwirten ermuntern wir jeden, der Nachbau betrieben hat, diesen ehrlich und fristgerecht zu erklären. Das kommt der Züchtung für wettbewerbsstarke Sorten und damit der Landwirtschaft zugute und erspart unnötigen Aufwand für die Landwirte und Züchter", so Otten abschließend.

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