Zu geringeren Beiträgen führen
- der um ein Prozent gesunkene Umlagebedarf und
- der um fünf Prozent gesunkene Hebesatz.
Zu höheren Zahlbeträgen führen hingegen
- die gestiegenen Grundbeiträge sowie
- die angekündigte Bundesmittelsenkung auf nun 100 Millionen Euro und damit auf einen Betrag, der ohne Errichtung der SVLFG schon seit 2013 gezahlt worden wäre.
Dass die Bundesmittelsenkungsquote nur um ein Prozent geringer ausfällt, hat mit den geänderten Zuwendungsbedingungen zu tun. Bundesmittel dürfen laut SVLFG nur noch auf den risikobezogenen Beitragsteil und nicht mehr auf den Grundbeitrag gewährt werden.
"Unter dem Strich" sieht die SVLFG für viele Mitglieder geringere Beiträge in diesem Jahr. Wegen der Entwicklung der Leistungsausgaben und Berechnungseinheiten seien aber in einigen Fällen höhere Beiträge nicht zu vermeiden. Der Grundbeitrag werde für alle Mitglieder steigen. Es werde deshalb "Gewinner" und "Verlierer" geben, so die SVLFG.
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