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Antrag auf Tarifermäßigung

Mit Tarifglättung Steuern in Krisenzeiten nachträglich senken

Vertrocknetes Maisfeld im Dürrejahr
am Donnerstag, 23.07.2020 - 05:00 (Jetzt kommentieren)

Hat Ihr Betrieb seit 2014 mindestens ein schwaches Wirtschaftsjahr erlitten, kann die Tarifglättung ein Mittel sein, um die Steuerbelastung rückwirkend zu mindern. Der dafür notwendige Antrag auf Tarifermäßigung schließt Nachzahlungen aus und sollte daher in jedem Fall eingereicht werden.

Durch die Tarifglättung werden stärkere Wirtschaftsjahre mit einer höheren Steuerlast durch schwächere Wirtschaftsjahre mit einer niedrigeren Steuerlast ausgeglichen.

Falls Ihre Einkünfte starken Schwankungen unterlagen, könnte dies zu einer höheren steuerlichen Belastung geführt haben, als Sie mit einer tariflichen Glättung zahlen müssten.

Für welchen Zeitraum kann die Tarifglättung beantragt werden?

Der Antrag auf Tarifglättung kann für die Jahre 2016, 2019 und künftig für 2022 gestellt werden. Gemeinsam mit den beiden jeweils vorigen Jahren bilden sie Dreijahreszeiträume, also von 2014 bis 2016, 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022.

Zwar bezieht sich der Antrag auf Tarfiglättung jeweils auf das letzte Jahr im Zeitraum, jedoch werden für die Errechnung einer fiktiven Steuer, die von einer gleichmäßigen Gewinnverteilung über alle drei Jahre ausgeht, die beiden vorigen Jahre mit einbezogen.

Waren Ihre Verluste beispielsweise in den Dürrejahren 2018 und 2019 besonders hoch und konnten sie nur 2017 stabile Einkünfte erzielen, fällt eine Tarifglättung wahrscheinlich zu Ihren Gunsten aus: Durch die angenommene gleichmäßige Gewinnverteilung in den drei Jahren würde sich die höhere Steuerbelastung aus 2017 verringern. Die Differenz zu den im Zeitraum tatsächlich gezahlten Steuern würde Ihnen in diesem Fall zurückgezahlt werden.

Antrag persönlich und möglichst mit Formular stellen

Ecovis Agrar macht darauf aufmerksam, dass mittlerweile Antragsformulare und Erläuterungen bei der Finanzverwaltung erhältlich sind. Es sei zwar auch eine formlose Beantragung möglich, jedoch müssten beihilferechtliche und höchstpersönliche Erklärungen abgegeben werden, weshalb Ecovis das Antragsformular empfiehlt. 

Der Ermäßigungsbetrag muss nicht vom Antragsteller berechnet werden.

Tarifglättung: Gemeinsamer Antrag bei Ehepaaren

Verheiratete, die sonst auch in der Einkommensteuererklärung zusammen veranlagt werden, müssen einen gemeinsamen Antrag auf Tarifermäßigung stellen. Waren die Ehegatten in den beiden Vorjahren ledig und haben erst im Antragsjahr geheiratet, werden die Einkünfte aus den einzelnen Steuererklärungen der ersten beiden Jahre anteilig berücksichtigt, erklärt Ecovis.

Ein gemeinsamer Antrag muss auch gestellt werden, wenn die Ehegatten verschiedene Höfe bewirtschaften oder an verschiedenen landwirtschaftlichen Unternehmen beteiligt sind.

Bei einer getrennten Veranlagung können beide Partner einen Antrag stellen, sofern beide als Landwirt arbeiten.

Einkünfte aus der Landwirtschaft über zwei Jahre

Pro Dreijahreszeitraum müssen für mindestens zwei Jahre landwirtschaftliche Einkünfte erzielt worden sein. Im dritten Jahr reicht ein Steuerbescheid aus – eine Tätigkeit als Landwirt ist dann nicht mehr erforderlich, informiert Ecovis.

Eine Beantragung der Tarifglättung durch Erben ist nicht möglich. Erben könnten den Antrag auf Tarifermäßigung nur stellen, wenn sie selbst für mindestens zwei Jahre landwirtschaftliche Einkünfte nachweisen könnten. Die genaue Quelle des Einkommens ist dabei nicht entscheidend, es muss sich lediglich um Einkünfte aus der Landwirtschaft handeln.

Die zwei erforderlichen Steuerbescheide müssten auch nach einer Hofübergabe vorgelegt werden. Ob der Übergeber oder der Übernehmer anspruchsberechtigt ist, hängt davon ab, wer mindestens zwei Jahre Inhaber des Betriebs gewesen ist, erklärt Ecovis.

Im landwirtschaftlichen Betriebsjahr könnten beide Parteien einen Antrag auf Tarifermäßigung stellen, wenn zum 1. Juli im zweiten Jahr des Dreijahreszeitraums die Hofübergabe erfolgte. Im Zeitraum von 2014 bis 2016 müsste die Übergabe also am 1. Juli 2015 stattgefunden haben.

Weiteres entnehmen Sie der Anlage mit den Erläuterung und Unterrichtungen zum Antrag auf Tarifermäßigung. 

Beihilfeverfahren: Keine Schlechterstellung zu befürchten

Ecovis weist darauf hin, dass sich die Europäische Union nach langen Verhandlungen mit der Bundesregierung auf ein reines Beihilfeverfahren geeinigt habe. Dadurch kann ein Antrag nicht zu Steuernachforderungen führen.

„Mit einem Antrag kann man sich nicht schlechterstellen. Mitunter gibt es aber auch erhebliche Beträge zurück“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Anja Weißflog.

Mit Material von Ecovis Agrar

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