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Produktion und Förderung

Thüringen will bei Ausgleichszulage auf Grünland setzen

am Montag, 02.06.2014 - 13:49 (Jetzt kommentieren)

Erfurt - Für die Ausgleichszulage für die Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten sollen in Thüringen ab 2015 neue Regeln gelten. Eine Idee des Förderkonzeptes: Je mehr Grünland, desto höher kann der Ausgleichsbetrag sein.

Die Ausgleichszulage für Thüringer Agrarbetriebe in benachteiligten Gebieten soll ab 2015 neu geregelt werden. Ein entsprechendes Konzept stellte das Thüringer Agrarministerium nach eigenen Angaben am Mittwoch in Erfurt den Landwirtschafts- und Umweltverbänden vor. Danach soll die tiergebundene Grünlandwirtschaft besonders unterstützt werden.
 
Grundidee des neuen Förderkonzepts ist folgende: Je höher der Grünlandanteil im Betrieb und je schlechter die natürlichen Anbaubedingungen, desto höher ist der Ausgleichsbetrag pro Hektar, den die Bewirtschafter erhalten. Ab einer Betriebsfläche von 300 Hektar werden die Zahlungen prozentual gekürzt. Insgesamt sollen in Thüringen pro Jahr für die Ausgleichszulage rund 20 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Ziel: Grünland erhalten

Das Konzept gründe auf dem erklärten Ziel der Landesregierung, in Thüringen flächendeckend die Landwirtschaft zu erhalten - auch auf weniger günstigen Standorten. Gerade auf Grünland bestehe die Gefahr, dass Landwirte die Flächennutzung aufgeben, wenn sie nicht rentabel ist. Die Bewirtschaftung sichere jedoch Arbeitsplätze in der Region, dient der Erhaltung der Kulturlandschaften und trage wesentlich zum Natur- und Umweltschutz bei.
 
Die Berufs- und Umweltverbände unterstützen mehrheitlich das vorgestellte Konzept. In den nächsten Tagen können die Verbände noch Hinweise und Verbesserungsvorschläge einreichen. Danach wird das neu ausgestaltete Programm der EU-Kommission als Teil der "Förderinitiative ländliche Entwicklung" zur Genehmigung vorgelegt.
 
In Thüringen sind rund 45 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche als benachteiligte Gebiete eingestuft. Landwirtschaftsbetriebe in benachteiligten Gebieten erhielten 2013 einen Ausgleich aus Mitteln der EU, des Bundes und des Landes in Höhe von insgesamt 18,2 Millionen Euro.
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