Seit dem 1. Januar 2015 sind die Halter von Bienen und Hummeln, die ihre Tiere in
Mecklenburg-Vorpommern halten, zur Meldung und Beitragszahlung gegenüber der
Tierseuchenkasse von M-V verpflichtet. Damit wurde das Tiergesundheitsgesetz für Nutztiere, das bisher Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen und Geflügel umfasste auf Bienen und Hummeln ausgedehnt.
Die der Tierseuchenkasse bekannten Bienen- und Hummelhalter haben dazu bereits ein Schreiben sowie einen Erhebungsbogen erhalten. Die Gesamtbeitragshöhe richtet sich nach der Anzahl der gehaltenen Völker, für ein Volk beträgt sie 1,50 im Jahr.
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