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Steuer und Finanzen

Tierseuchenkasse: Auch Bienen und Hummeln melden

am Dienstag, 20.01.2015 - 10:15 (Jetzt kommentieren)

Halter von Hummeln und Bienen in Mecklenburg-Vorpommern sind seit diesem Jahr verpflichtet, ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse zu melden.

Seit dem 1. Januar 2015 sind die Halter von Bienen und Hummeln, die ihre Tiere in Mecklenburg-Vorpommern halten, zur Meldung und Beitragszahlung gegenüber der Tierseuchenkasse von M-V verpflichtet. Damit wurde das Tiergesundheitsgesetz für Nutztiere, das bisher Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen und Geflügel umfasste auf Bienen und Hummeln ausgedehnt.
 
Die der Tierseuchenkasse bekannten Bienen- und Hummelhalter haben dazu bereits ein Schreiben sowie einen Erhebungsbogen erhalten. Die Gesamtbeitragshöhe richtet sich nach der Anzahl der gehaltenen Völker, für ein Volk beträgt sie 1,50 € im Jahr.
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Bienengesundheitsdienst berät Halter

Aus den Beiträgen, die in die eigens dazu eingerichtete Bienenkasse fließen, werden Entschädigungszahlungen für Völker geleistet, die auf behördliche Anordnung, zum Beispiel wegen des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut, getötet werden mussten. Sie dienen zudem der Unterstützung von Maßnahmen zur Vorbeugung vor Bienenseuchen und der Verbesserung der Bienengesundheit. Hierzu soll ein Bienengesundheitsdienst bei der Tierseuchenkasse eingerichtet werden, der den Bienenhaltern unter anderem zu Fragen der Bienenhaltung, Bienengesundheit, Vorbeugung und Bekämpfung von Bienenseuchen und Bienenkrankheiten beratend und unterstützend zur Seite steht.
 
Bienen- und Hummelhalter, die sich noch nicht bei der Tierseuchenkasse angemeldet haben und auch kein Schreiben von dieser erhalten haben, werden aufgefordert, die Anmeldung umgehend nachzuholen. Eine ordnungsgemäße Meldung und Beitragszahlung ist Voraussetzung für die Gewährung der Entschädigung durch die Tierseuchenkasse. Die Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Neubrandenburg ist in Mecklenburg-Vorpommern für die Erhebung der Beiträge von den Tierhaltern zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.tskmv.de

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