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Niedersachsen

Tierwohl: Antrag auf Förderung jetzt stellen

am Mittwoch, 06.04.2016 - 13:00 (Jetzt kommentieren)

Niedersachsen fördert auch im Jahr 2016 die tiergerechte Haltung von Mastschweinen und Legehennen. Das Antragsverfahren läuft bis zum 17. Mai. Welche Förderkriterien gelten, lesen Sie hier.

Das Land Niedersachsen gewährt auch im Jahr 2016 Zuwendungen für die besonders tiergerechte Haltung von Mastschweinen und Legehennen. Das Antragsverfahren wird in diesem Jahr mit dem Antrag auf Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen (Sammelantrag) in der Zeit vom 31. März bis 17. Mai durchgeführt. Im Sammelantrag ANDI2016, Punkt 9.6, muss die Teilnahme an der Maßnahme Tierwohl sowohl für den Erstantrag 2016 als auch für bereits bestehende Verpflichtungen aus 2015 bekundet werden, meldet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK).

Das sind die Förderkriterien für Mastschweine

  • Keine gesamtbetriebliche Verpflichtung 
  • Keine Begrenzung bei den Bestandsgrößen, aber Begrenzung der geförderten Tierzahl
  • Auch gewerbliche Tierhaltung ist förderfähig
  • Es gibt ein Punktesystem; in dem sogenannten Kriterienkatalog müssen mindestens zehn Punkte erreicht werden.
  • 16,50 Euro Prämie je im Verpflichtungszeitraum geschlachtetem Tier mit unkupiertem Schwanz, sofern jederzeit bei mindestens 70 Prozent der unkupierten Tiere der Ringelschwanz intakt ist
  • Förderung für maximal 3.000 Tiere. Es gibt keine weiteren verpflichtenden Anforderungen an die Haltung. Jedoch müssen die aus dem Punktesystem gewählten Kriterien zur Verbesserung des Tierwohls zwingend eingehalten bzw. umgesetzt werden.

Das sind die Förderkriterien für Legehennen

  • Kein Punktesystem, sondern Auswahl anhand bestimmter Kriterien, falls Haushaltsmittel nicht reichen
  • 500 Euro Prämie je GV, Umrechnungsfaktor 0,0034 GV/ Tier
  • Förderung für maximal 6.000 Tiere
  • In den teilnehmenden Betrieben ist das Halten von Tieren mit kupiertem Körpergewebe untersagt

Verpflichtungszeitraumbeginnt am 1. Dezember

Der Verpflichtungszeitraum beginnt am 1. Dezember im Jahr der Antragstellung und endet am 30. November des Folgejahres. Die Auszahlung der Fördermittel wird nach Beendigung des Verpflichtungszeitraumes, spätestens zum darauffolgenden 30. Juni, erfolgen.

Anträge können Sie hier stellen:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

GB Förderung, AG 2.1.1

Postanschrift: Mars-la-Tour-Straße 1-13

26121 Oldenburg

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