Der Fachbereichsleiter Betriebswirtschaft bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Peter Spandau, der als Experte an den Verhandlungen teilnahm, bestätigte, dass es im Bereich der Produktionsrichtung Schweinemast drei Stufen mit Tierwohlkriterien geben werde.
Block A: Grundanforderungen
Im Block A seien die Grundanforderungen zusammengefasst, die jeder erfüllen müsse, um am System teilzunehmen. Dazu zählten die zwingende Mitgliedschaft im System der Qualität und Sicherheit GmbH (QS) und in einem Antibiotikamonitoringsystem, die Überprüfung von Tierwohlindikatoren am Schwein sowie die Teilnahme am Befunddatenprogramm des Schlachthofes, Stallchecks bezüglich Klima und Tränken beziehungsweise eine Fensterfläche von 1,5 Prozent der Stallgrundfläche.
Block B mit Wahlpflichtkriterien
Der sogenannte Block B enthalte eine ganze Reihe von Wahlpflichtkriterien, die von Scheuermöglichkeiten über ein größeres Platzangebot bis hin zur Einstreu oder der Freilandhaltung reichten. Diese teilweise weit über den gesetzlichen Anforderungen liegenden Leistungen seien unterschiedlich bepreist und könnten von den Erzeugern nach betriebsindividuellen Gesichtspunkten gewählt werden.
Spandau zufolge ist jedoch vorgesehen, dass entweder die Option zehn Prozent mehr Platz für die Tiere oder der ständige Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem Raufutter, beispielsweise über Raufe oder Wühlturm, verpflichtend aus dem B-Block gewählt werden muss. Im ersten Fall werde der Landwirt nach aktueller Kalkulation dafür als Ausgleich 2,80 Euro netto ohne Mehrwertsteuer je Mastschwein erhalten; der Raufutterzugang werde mit zwei Euro je Tier vergütet.
Bei einer Teilnahme in Block B müsse der Landwirt Kriterien mit einem Gesamtwert von mindestens drei Euro je Mastschwein wählen, während die Erfüllung der Grundsatzanforderungen im Block A über eine Betriebsprämie entgolten werde.
Block C mit schärferen Anforderungen
Der dritte Block beinhalte Regelungen zum Sonderkriterium Ringelschwanz und mache eine Zusammenarbeit zwischen Ferkelerzeuger und Mäster nötig, was bei den anderen Kriterienblöcken nicht der Fall sei, erläuterte Spandau.
Noch steht die Initiative Tierwohl allerdings unter dem Vorbehalt einer kartell- und steuerrechtlichen Überprüfung; zudem müssen die Beteiligten der verschiedenen Marktstufen noch Ablaufdetails und Vertragsinhalte klären, darunter eine Selbstverpflichtungserklärung der teilnehmenden Handelsketten. Genaue Angaben zur konkreten Ausgestaltung des Programms oder zur Höhe der Ausgleichszahlungen für geleistete Tierschutzmaßnahmen der Schweinehalter und Geflügelmäster, die der Handel aufbringen will, wurden deshalb noch nicht gemacht.
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