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Produktion und Förderung

Tierwohl-Initiative: Erste Details bekannt

am Montag, 16.09.2013 - 13:24 (Jetzt kommentieren)

Anfang September ist eine Brancheninitiative zum Tierwohl vereinbart worden. In der Schweinemast ist ein drei-Stufen-Modell geplant, die Vergütung fließt über eine Clearingstelle beim Schlachthof.

Vor gut einer Woche haben sich führende Vertreter aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmittelhandel auf eine Tierwohl-Initiative verständigt. Das Konzept beruht bei den Erzeugern auf Freiwilligkeit, der Aufwand für zusätzliche Tierschutzleistungen wird entlohnt.
 
Über die konkrete Ausgestaltung war bislang wenig bekannt, beim Veredlungstag des Deutschen Bauernverbandes gab es erste Details. Der Vorstandssprecher der Westfleisch, Helfried Giesen äußerste sich zur finanziellen Ausstattung: Das mögliche finanzielle Volumen der Tierwohl-Initiative sei in der Nähe des früheren Budgets der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) anzusiedeln. In guten Jahren hatte das bei etwa 100 Millionen Euro gelegen.

Drei Stufen mit Tierwohlkriterien in der Schweinemast

Der Fachbereichsleiter Betriebswirtschaft bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Peter Spandau, der als Experte an den Verhandlungen teilnahm, bestätigte, dass es im Bereich der Produktionsrichtung Schweinemast drei Stufen mit Tierwohlkriterien geben werde.
 
Block A: Grundanforderungen
Im Block A seien die Grundanforderungen zusammengefasst, die jeder erfüllen müsse, um am System teilzunehmen. Dazu zählten die zwingende Mitgliedschaft im System der Qualität und Sicherheit GmbH (QS) und in einem Antibiotikamonitoringsystem, die Überprüfung von Tierwohlindikatoren am Schwein sowie die Teilnahme am Befunddatenprogramm des Schlachthofes, Stallchecks bezüglich Klima und Tränken beziehungsweise eine Fensterfläche von 1,5 Prozent der Stallgrundfläche.
 
Block B mit Wahlpflichtkriterien
Der sogenannte Block B enthalte eine ganze Reihe von Wahlpflichtkriterien, die von Scheuermöglichkeiten über ein größeres Platzangebot bis hin zur Einstreu oder der Freilandhaltung reichten. Diese teilweise weit über den gesetzlichen Anforderungen liegenden Leistungen seien unterschiedlich bepreist und könnten von den Erzeugern nach betriebsindividuellen Gesichtspunkten gewählt werden.
 
Spandau zufolge ist jedoch vorgesehen, dass entweder die Option zehn Prozent mehr Platz für die Tiere oder der ständige Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem Raufutter, beispielsweise über Raufe oder Wühlturm, verpflichtend aus dem B-Block gewählt werden muss. Im ersten Fall werde der Landwirt nach aktueller Kalkulation dafür als Ausgleich 2,80 Euro netto ohne Mehrwertsteuer je Mastschwein erhalten; der Raufutterzugang werde mit zwei Euro je Tier vergütet.
 
Bei einer Teilnahme in Block B müsse der Landwirt Kriterien mit einem Gesamtwert von mindestens drei Euro je Mastschwein wählen, während die Erfüllung der Grundsatzanforderungen im Block A über eine Betriebsprämie entgolten werde.
 
Block C mit schärferen Anforderungen
Der dritte Block beinhalte Regelungen zum Sonderkriterium Ringelschwanz und mache eine Zusammenarbeit zwischen Ferkelerzeuger und Mäster nötig, was bei den anderen Kriterienblöcken nicht der Fall sei, erläuterte Spandau.

Noch steht die Initiative Tierwohl allerdings unter dem Vorbehalt einer kartell- und steuerrechtlichen Überprüfung; zudem müssen die Beteiligten der verschiedenen Marktstufen noch Ablaufdetails und Vertragsinhalte klären, darunter eine Selbstverpflichtungserklärung der teilnehmenden Handelsketten. Genaue Angaben zur konkreten Ausgestaltung des Programms oder zur Höhe der Ausgleichszahlungen für geleistete Tierschutzmaßnahmen der Schweinehalter und Geflügelmäster, die der Handel aufbringen will, wurden deshalb noch nicht gemacht.

Finanzieller Ausgleich über Clearingstelle

Die Planungen sehen vor, dass die Erzeuger ihren finanziellen Ausgleich von einer Clearingstelle erhalten, die vom Schlachthof die notwendigen Erzeugerdaten erhält und an die der Lebensmittelhandel seine monetären Beiträge entrichtet. Damit ist der "Tierwohlsoli" von der aktuellen Notierung und den Preisschwankungen am Markt unabhängig; die Regelungen sollen verlässlich für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren gelten. Dann soll es laut Giesen eine Überprüfung der Entschädigungshöhe im Fachbeirat geben, da sich Kostendaten oder gesetzliche Regelungen ändern könnten.
 
Mit der praktischen Umsetzung rechnet der Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) in der ersten Jahreshälfte 2014 zunächst im Bereich der Schweinemast; Sauenhalter und Ferkelerzeuger sollen kurz darauf einbezogen werden. Für die Hähnchen- und Putenmäster wird es ein äquivalentes System geben.
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Keine gesonderte Kennzeichnung der Ware

Der Vorsitzende des DBV-Fachausschusses Schweinefleisch, Johannes Röring, ließ wissen, dass an eine gesonderte Auslobung der Tierwohlware an der Theke und einen Preisaufschlag dafür nicht gedacht werde. Nach seiner Einschätzung eignet sich Tierwohl nicht zur Marktdifferenzierung, "denn wir sind in einem Massenmarkt unterwegs; nur so ist ein großes Maß an mehr Tierwohl zu erreichen".
 
Wie Giesen berichtete, stehen hinter dem Vorhaben zur Verbesserung des Tierwohls mit Edeka, Rewe, Aldi, Lidl, Metro und Tengelmann 77 Prozent des Gesamtumsatzes der Branche. Wer in Zukunft als Händler QS-Fleisch verkaufen wolle, müsse bei der Initiative Tierwohl mitmachen, erläuterte der Westfleisch-Vorstand. Nach Angaben des Rewe-Einkaufsleiters Guido Siebenmorgen fehlen im System allerdings noch kleinere Händler und die Wursthersteller, die es schnell an Bord zu holen gelte. 
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