Arbeitskräfte sind knapp. Gute erst recht. Das gilt auch in der Landwirtschaft. Umso wichtiger ist es, ältere Arbeitnehmer im Betrieb zu halten, wenn diese den Ruhestand noch aufschieben wollen.
Mit Beginn des Jahres 2023 wurden die Zuverdienstgrenzen bei Rentenbezug vollständig aufgehoben. Damit eröffnen sich insbesondere für langjährig Rentenversicherte interessante Möglichkeiten. Ist der Bezug einer abschlagsfreien Frührente möglich, sollten Beschäftigte diese beziehen, unabhängig davon, ob sie weiter berufstätig sind oder nicht.
Kombi-Modell gilt nicht für selbstständige Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige
Für selbstständige Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen, die über die Alterssicherung der Landwirte abgesichert sind oder andere Wege der Altersvorsorge gewählt haben, gilt das Modell jedoch nicht. Hier sind individuelle Lösungen in Absprache mit dem Versicherungsträger zu finden.
Die abschlagsfreie Frührente sollte jedoch von jedem potenziellen Bezieher in Anspruch genommen werden, also älteren und lange sozialversicherten familienfremden Mitarbeitern. Damit ist nicht der Austritt aus der Berufstätigkeit verbunden. Finanziell vorteilhaft wird der Bezug vielmehr bei gleichzeitig weiterer Berufstätigkeit.
In der digitalen Ausgabe von agrarheute 6/2023 lesen Sie, unter welchen Voraussetzungen dieses Modell funktioniert.
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