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Produktion und Förderung

Tipps zu Bauen in der Landwirtschaft: Antrag genehmigt - so klappt es

am Dienstag, 30.09.2014 - 14:35 (Jetzt kommentieren)

Antrag abgelehnt - Damit es künftige Bauherren vor und während der Bauphase nicht "kalt erwischt", sollten Planung und Durchführung auf einem soliden Fundament stehen. Wir geben Ihnen Tipps zum 'Bauen in der Landwirtschaft', um nicht in Stolperfallen zu tappen.

"Ich will meinen Betrieb erweitern und bauen." Die Entscheidung eines Betriebsleiters, eine Investition zu tätigen und seinen Betrieb zu erweitern oder eine Umstrukturierung vorzunehmen, ist gefallen. Doch plötzlich tauchen zahlreiche Fragen rund um Bauen in der Landwirtschaft auf. Der künftige Bauherr muss viele Möglichkeiten abwägen und Entscheidungen treffen. Gut ist, er bekommt Tipps, damit er weiß, was was auf ihn zukommen kann oder wo er selbst aktiv werden sollte, damit es ihn vor und während der Bauphase nicht "kalt erwischt".
 
Die Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern (ALB) ist ein Ansprechpartner für Bauen in der Landwirtschaft. Worauf sie Augenmerk legt, geben wir in Form einer Checkliste wieder. Diese zeigt, welche Fragen und Arbeitsschritte in welcher Projektphase von der Planung über den Bau bis zur Inbetriebnahme anstehen. Im ersten Teil unserer neuen Serie "Bauen in der Landwirtschaft" geht es um die detaillierten Schritte vom Vorhaben bis zur Genehmigung. Das Ganze spicken wir mit Tipps aus der Praxis.

Bauen in der Landwirtschaft - Planung

Ein Bauprojekt sollte auf zwei soliden Säulen stehen:
  • 1) Wer baut: Handelt es sich um eine natürliche oder eine juristische Person? Hier ist sollte der künftige Bauherr sein Betriebsentwicklungsziel und die Produktionsausrichtung beziehungsweise den -zweig festlegen.
  • 2) Ist die Finanzierung gesichert? Hier muss ein betriebswirtschaftliches Gesamtkonzeptes erarbeitet werden. Der Betriebsleiter muss sich mit seiner Hausbank in Verbindung setzen, Unterstützung durch Steuerberater, Landberatung
Dabei listet die ALB folgende Punkte auf, die zu checken sind:
  • Wie ist die wirtschaftliche Gesamtsituation
  • Welche Entwicklungsmöglichkeiten und Ziele gibt es (Kurz-, mittel- und langfristig)
  • Finanzierung
  • Standortfrage/Althofstelle verwerten?
Zum betriebswirtschaftlichen Gesamtkonzept gehören zusätzlich Aspekte der Haltung wie Raumprogramm/Funktionsabläufe, Tierschutz und ein gesamtbetriebliches Hygienekonzept.
 
Tipp: Möglichst früh sollte sich ein künftiger Bauherr mit einem Berater für Bauen im landwirtschaftlichen Bereich und einem Architekten zusammenarbeiten. Erste Anlaufstellen für ihn können die Landwirtschaftskammern oder Landbaugesellschaften sein. Der Bauherr kann mit einem Architekten als Mitarbeiter einer Landbaugesellschaft zusammenarbeiten, er kann ihn aber auch frei bestimmen.

Bauen in der Landwirtschaft: Wo wird gebaut, die Standortfrage

Die Entscheidung ist gefallen: Es soll gebaut werden. Doch wo? Im nächsten Schritt sollte ein künftiger Bauherr sich zusammen mit seinem Architekten überlegen, wo das Objekt später errichtet wird. Soll es in den Bestand oder in die Landschaft integriert werden? Dazu legt man am besten eine Vorentwurfsplanung "Standort" an. Folgende begrenzende Faktoren sind zu bedenken:
  • verfügbare Flächen
  • Landschaft/Hofanlage
  • Zuordnung zu bewirtschafteten Flächen (Arrondierung)/Bodengüte
  • Entwicklungsmöglichkeiten
  • Geländeform (Ebene, Hang)
  • Baugrundverhältnisse
  • Klima
  • Emissionen/Immissionen
  • Erschließung (Entfernung, Leistungsfähigkeit)
  • Sonstige standortrelevante Faktoren
Außerdem ist eine Liste mit Punkten "öffentlicher Belange" zu bedenken.
 
Tipp: Diese prüft der Landkreis, deswegen könnte der Bauherr vorab erfragen, welche Belange beim Bau aus Sicht der Baubehörde wichtig sind. Das kann Zeit sparen und Problemen vorbeugen.
  • Siedlung/Wohnbebauung
  • Emissionen/Immissionen
  • Naturschutz/Wald
  • Gewässer/Oberflächenwasser
  • Straßen
  • Wasserversorgung/Abwasserentsorgung
  • Energieversorgung
  • Brandschutz
  • Denkmalschutz
  • Arbeitssicherheit
  • Tierschutz
Ist der Standort ins Auge gefasst, findet die Anhörung der am Genehmigungsverfahren beteiligten Fachstellen (Berater, Baubehörde des Landkreises, Träger öffentlicher Belange) statt. Diese erfolgt bei einem bei einem Standorttermin.

Bauen in der Landwirtschaft: Wie wird gebaut?

Ist der Standort bestimmt, kann es an die Vorentwurfsplanung des Objekts gehen. Bei der Planung der baulichen Anlage sind Anforderungen an die Raum- und Funktionszuordnung, die Konstruktion und das Material zu klären. Nun folgt der Antrag beim zuständigen Landkreis auf Vorbescheid. Kurzum: Der Landkreis entscheidet, darf bebaut werden oder nicht.
 
Tipp: Dazu muss der Bauherr bei der Baubehörde Unterlagen nachweisen. Das übernimmt in der Regel der zuständige Architekt. Die Unterlagen sind vollständig zur Beurteilung der vorab zu entscheidenden Fragen erforderlich. Der Bauherr sollte die Unterlagen selbst auf Vollständigkeit prüfen. Erforderlich sind:
  • Beratungsempfehlung der betriebswirtschaftlichen Seite
  • Raum- und Funktionsprogramm
  • Grobkostenschätzung
  • Protokoll
  • Ergebnisse der Standortbegehungen und Standortauswahl
  • Übersichtsplan im Maßstab 1: 5000
  • Lageplan im Maßstab 1: 1000
Der zuständige Planer des Objekt liefert Grundriss, ggf. Schnitt, Ansichten im Maßstab 1: 500 beziehungsweise 1: 200, die textliche Beschreibung, eine Kostenschätzung, die Baubeschreibung entsprechend der Fragestellung und die Planzeichnungen.
 
Tipp: Nach Prüfung der Unterlagen (das kann mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen) erteilt der zuständige Landkreis/Kreis einen Vorbescheid, ob gebaut werden darf oder nicht. Wird eine Ablehnung erteilt, dann oftmals, weil Unterlagen oder Gutachten fehlen. Daher sollte der Bauherr im eigenen Interesse die Unterlage auf Vollständigkeit prüfen oder selbst die Anfrage bei der Behörde stellen, welche Dokumente nötig sind.
 
Bauen in der Landwirtschaft - Förderung 

Hat die Behörde ihre Einwilligung gegeben, geht es in die nächste Projektphase. Der Entwurf wird unter Einbezug der Kosten geplant. Damit muss der künftige Bauherr den Förderung gemäß Agrarinvestitionsförderungsprogramm AFP, sofern der Bauherr eine Förderung nutzen will, und den Bauantrag stellen. Daran schließen sich im Verwaltungsakt das Bewilligungsverfahren und das Bauaufsichtsrechtliche Genehmigungsverfahren an.
 
Die nächsten Schritte umfassen die Punkte: Ausführungsplanung der baulichen Anlage, Vergabe, Durchführung, Förderabwicklung/Fertigstellung.
 
Tipp: In der Phase der Planung und vor der Ausschreibungsphase kann sich der Bauherr selbst aktiv Angebote von Firmen einholen, Kostenvoranschläge erstellen lassen und Angebote vergleichen, Verträge verhandeln und Aufträge erteilen. Dies übernimmt auch die zuständige Bauberatung.
 
Von behördlicher Seite ist die Übereinstimmung zwischen Planung und Ausführung zu klären. Dazu gehören:
  • Bauüberwachung
  • Abnahme der Bauleistungen
  • Mängelbeseitigung
  • Kostenfeststellung/Kostenkontrolle
  • Überprüfung der Abrechnungen
Ist das Vorhaben ausführlich dargestellt und genehmigt, folgt die Ausschreibung mit anschließender Vergabe der Aufträge. Wenn die Genehmigung und die Finanzierung in trockenen Tüchern sind, die Aufträge vergeben wurden, dann können die Bagger ansetzen -der Bau kann beginnen.

Bauen in der Landwirtschaft - So geht es weiter

Welche Schritte vom Projektabschluss über die Inbetriebnahme bis zu Bewirtschaftung erfolgen müssen, welche Leistungen zu erbringen sind, und wer die Beteiligten sind, zeigen wir Ihnen in der nächsten Folge. 
 
Außerdem klären wir im Laufenden Detailfragen zu praxisrelevanten Einzelentscheidungen wie zur Bauweise, Material, Technik und nehmen einzelne behördliche Auflagen unter die Lupe - damit es möglichst keine Stolperfallen und wenig Zeitverzögerung beim Bauen gibt. 
  • Schweinemast: 10 Tipps für echtes Tierwohl (18. September) ...
  • Ratgeber Zuverdienst: 10 Tipps zum erfolgreichen Hofladen (13. September) ...
Die ALB-Liste können Sie hier herunterladen ...

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