Ist der Standort bestimmt, kann es an die Vorentwurfsplanung des Objekts gehen. Bei der Planung der baulichen Anlage sind Anforderungen an die Raum- und Funktionszuordnung, die Konstruktion und das Material zu klären. Nun folgt der Antrag beim zuständigen Landkreis auf Vorbescheid. Kurzum: Der Landkreis entscheidet, darf bebaut werden oder nicht.
Tipp: Dazu muss der Bauherr bei der Baubehörde Unterlagen nachweisen. Das übernimmt in der Regel der zuständige Architekt. Die Unterlagen sind vollständig zur Beurteilung der vorab zu entscheidenden Fragen erforderlich. Der Bauherr sollte die Unterlagen selbst auf Vollständigkeit prüfen. Erforderlich sind:
- Beratungsempfehlung der betriebswirtschaftlichen Seite
- Raum- und Funktionsprogramm
- Grobkostenschätzung
- Protokoll
- Ergebnisse der Standortbegehungen und Standortauswahl
- Übersichtsplan im Maßstab 1: 5000
- Lageplan im Maßstab 1: 1000
Der zuständige Planer des Objekt liefert Grundriss, ggf. Schnitt, Ansichten im Maßstab 1: 500 beziehungsweise 1: 200, die textliche Beschreibung, eine Kostenschätzung, die Baubeschreibung entsprechend der Fragestellung und die Planzeichnungen.
Tipp: Nach Prüfung der Unterlagen (das kann mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen) erteilt der zuständige Landkreis/Kreis einen Vorbescheid, ob gebaut werden darf oder nicht. Wird eine Ablehnung erteilt, dann oftmals, weil Unterlagen oder Gutachten fehlen. Daher sollte der Bauherr im eigenen Interesse die Unterlage auf Vollständigkeit prüfen oder selbst die Anfrage bei der Behörde stellen, welche Dokumente nötig sind.
Bauen in der Landwirtschaft - Förderung Hat die Behörde ihre Einwilligung gegeben, geht es in die nächste Projektphase. Der Entwurf wird unter Einbezug der Kosten geplant. Damit muss der künftige Bauherr den Förderung gemäß
Agrarinvestitionsförderungsprogramm AFP, sofern der Bauherr eine Förderung nutzen will, und den
Bauantrag stellen. Daran schließen sich im Verwaltungsakt das Bewilligungsverfahren und das Bauaufsichtsrechtliche Genehmigungsverfahren an.
Die nächsten Schritte umfassen die Punkte: Ausführungsplanung der baulichen Anlage, Vergabe, Durchführung, Förderabwicklung/Fertigstellung.
Tipp: In der Phase der Planung und vor der Ausschreibungsphase kann sich der Bauherr selbst aktiv Angebote von Firmen einholen, Kostenvoranschläge erstellen lassen und Angebote vergleichen, Verträge verhandeln und Aufträge erteilen. Dies übernimmt auch die zuständige Bauberatung.
Von behördlicher Seite ist die Übereinstimmung zwischen Planung und Ausführung zu klären. Dazu gehören:
- Bauüberwachung
- Abnahme der Bauleistungen
- Mängelbeseitigung
- Kostenfeststellung/Kostenkontrolle
- Überprüfung der Abrechnungen
Ist das Vorhaben ausführlich dargestellt und genehmigt, folgt die Ausschreibung mit anschließender Vergabe der Aufträge. Wenn die Genehmigung und die Finanzierung in trockenen Tüchern sind, die Aufträge vergeben wurden, dann können die Bagger ansetzen -der Bau kann beginnen.
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