- Tipps zu Bauen in der Landwirtschaft (Teil 1) (30. September) ...
Förderantrag, Ausschreibung, Auftragsvergabe
- Eingabeplan mit Eingangsstempel
- Kostenaufstellung gemäß Kostenschätzung
- Unterlagen gemäß Förderprogramm (wenn beantragt)
Öffentliche Belange berücksichtigen
- Für Gewässer sind zum Beispiel Gemeinde oder Wasserwirtschftsamt auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetztes verantwortlich.
- Die Emission prüft die Abteilung technischer Umweltschutz. Ihre Gesetzliche Grundlage ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz.
- Zur Tierhaltung gibt das Veterinäramt nach Vorgaben des Tierschutzgesetzes und des Tierseuchengesetzes ab.
- Die Berufsgenossenschaft/das Gewerbeaufsichtsamt prüft nach dem Arbeitsschutzgesetz die Belange Beschäftigte.
- Für Straßen sind die Gemeinden, das Straßenbauamt oder die Autobahndirektion auf Grundlage des Staßen- und wegegesetzes oder des Bundesfernstraßengesetztes zuständig.
- Für Belange Wald, Natur, Biotop heißen die Grundlagen Waldgesetz beziehungsweise Naturschutzgesetz. Die Stellungnahme obliegt den Naturschutzbehörden.
- Siedlung: Die Gemeinden oder das Landratsamt geben ihre Stellungnahme aufgrund einer Bauordnung oder des Baugesetzbuches ab.
- Für Denkmäler ist die Denkmalschutzbehörde (Gemeinde/ Landratsamt) zuständig.
Bewilligung und Abnahme

- Leistungsbeschreibung
- Preispiegel
- Angebote
- Bauvertrag
- Baubeginnbesprechung
- Bauwerk - Objektbegehungen (einschließlich Schlussbegehung)
- Abnahmeprotokolle
- Mängelliste
- Übergabeunterlagen
- Abschlagszahlungen
- Schlussrechnungen
Zum Ende der Bauzeit und vor den Inbetriebnahme steht eine letzte Kontrolle durch das Bauamt beziehungsweise den Prüfdienst an. Zwischendurch erfolgen Teilprüfungen (Güllekellerabnahme, Eisenabnahme, Brandschutzprüfung, ...) durch das Bauamt.
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