Betriebe, die durch den
Tornado in Nordschwaben Mitte Mai geschädigt wurden, können seit heute Unterstützung beantragen. Der Antrag kann beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Augsburg eingereicht werden. Die dortigen Mitarbeiter helfen bei der Bemessung der Schadenshöhe, die Unterlagen liegen dort ebenfalls aus. Die Anträge müssen bis 30. Juli eingereicht werden.
Die Staatsregierung hatte nach der Katastrophe den nordschwäbischen Tornado-Opfern neben dem bereits ausbezahlten Sofortgeld weitere Hilfsgelder zugesichert.
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