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Produktion und Förderung

Umfrage: Nutzen die Bauern ihre Greeningfläche produktiv?

am Dienstag, 09.09.2014 - 16:57 (Jetzt kommentieren)

Ab 2015 müssen Landwirte fünf Prozent Greeningfläche ausweisen. Sie kann jedoch unter Umständen produktiv bewirtschaftet werden. Wie die Landwirte die Fläche nutzen, soll die aktuelle agrarheute-Umfrage zeigen.

Ab 1. Januar 2015 tritt die Greeningpflicht in Kraft. Bei Einhaltung bestimmter Umweltauflagen erhalten Landwirte dann eine Greeningprämie in Höhe von circa 85 Euro je Hektar. Für den Erhalt der "grünen Prämie" müssen Landwirte unter anderem eine ökologische Vorrangfläche von fünf Prozent vorhalten. Diese Fläche kann unter bestimmten Voraussetzungen produktiv landwirtschaftlich genutzt werden. In unserer aktuellen agrarheute-Umfrage möchten wir wissen, ob und wie die Landwirte die ökologische Vorrangfläche im Anbaujahr 2015 landwirtschaftlich nutzen.
 
Nehmen Sie an der Umfrage zum Greening in der rechten Spalte teil...

Produktive Nutzung wird geringer gewertet

Bei der nationalen Umsetzung des Greenings einigte man sich, eine produktive landwirtschaftliche Nutzung der ökologischen Vorrangfläche unter bestimmten Voraussetzungen zu erlauben. Jedoch werden die produktiven Nutzungsarten weniger stark gewertet. Somit muss beispielsweise eine deutlich höhere Fläche mit Zwischenfrüchten bebaut werden, um diese als äquivalent zu einem Hektar nicht genutzter ökologischer Vorrangflächen anzuerkennen. Der Gewichtungsfaktor für Zwischenfrüchte beträgt nur 0,3, während der Gewichtungsfaktor für brach liegende Felder 1,0 und für ökologisch besonders wertvolle Hecken ein Gewichtungsfaktor von 2,0 gilt.

Wertigkeit der verschiedenen Nutzungsarten
  • Faktor 2,0: Hecken, Baumreihen, Gräben
  • Faktor 1,5: Pufferstreifen, Ackerrandstreifen, Feldraine, Einzelbäume, Feldgehölze, Tümpel
  • Faktor 1,0: Stilllegung, Terrassen, Steinwälle, Agroforstflächen, Aufforstungsflächen
  • Faktor 0,7: Anbau von Stickstoff bindenden Pflanzen
  • Faktor 0,3: Zwischenfruchtanbau, Kurzumtriebsplantagen
  • Greeningrechner hilft bei der Anbauplanung (9. August) ...

Auflagen für Zwischenfruchtanbau

Bei den Zwischenfrüchten müssen nach dem EU-Recht Kulturpflanzen-Mischungen aus mindestens zwei Arten (oder Untersaaten von Gras) angebaut werden. Die Einsaat muss vor dem 1. Oktober erfolgen. Dabei dürfen im Antragsjahr keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel, keine mineralischen Stickstoffdüngemittel und kein Klärschlamm verwendet werden. Wirtschaftsdünger dürfen auf diesen Zwischenfruchtflächen jedoch ausgebracht werden.

Auflagen für Leguminosenanbau

Bei den stickstoffbindenden Pflanzen soll nach der Ernte der Leguminosen zur Vermeidung von Stickstoffausträgen in Gewässer eine Winterkultur oder Winterzwischenfrucht angebaut werden. Eine Startdüngung und Pflanzenschutz nach guter fachlicher Praxis werden auf diesen ökologischen Vorrangflächen zulässig bleiben. Weitere Anforderungen an die Bewirtschaftung ökologischer Vorrangflächen, z. B. Listen geeigneter Eiweißpflanzen bzw. von Zwischenfruchtmischungen werden in einer Rechtsverordnung festgelegt, so heißt es von Seiten des Landwirtschaftsministeriums.

Ausnahmen der Greeningpflicht

Von den Auflagen zur Anbaudiversifizierung und der ökologischen Vorrangfläche sind folgende Betriebe freigestellt:
  • Betriebe, bei denen Gras, Grünfutterpflanzen oder brachliegende Flächen mehr als 75 % der Ackerlands ausmachen (gilt auch, wenn mehr als 75% der beihilfefähigen Fläche Dauergrünland ist), sofern das weitere Ackerland nicht mehr als 30 ha beträgt.
  • Betriebe mit jährlichem Tausch der Flächen (mind. 50 %), wenn auf allen Flächen ein Wechsel der Kulturen stattfindet.
  • Details zum Greening: Länder wollen zügig entscheiden (9. September) ...

Mehr zum Thema 'Greening in der Praxis' lesen sie in unserem Themendossier ...

Vegetationsreport: Zwischenfrüchte im Greening

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