
Die schweren Unwetter der letzten Tage haben in vielen Regionen große Schäden hinterlassen. Viele Hausbesitzer fragt bei Schäden, ob sie ausreichend gegen Sturm- und Unwetterschäden versichert sind. Eine einzige Unwetterversicherung, die alle möglichen Schäden abdeckt, gibt es leider nicht. Wer Haus, Hof und sein Auto gut schützen will, benötigt verschiedene Versicherungen.
Eine Wohngebäudeversicherung zahlt die Schäden am Haus durch umgefallene Bäume oder abgedeckte Dächer. Die meisten Hausbesitzer haben heutzutage eine sogenannte „verbundene“ Wohngebäudeversicherung. Diese schließt Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden mit ein - und auch deren Folgeschäden.
Deckt das Unwetter beispielsweise das Dach ab und es regnet ins Haus, sind die daraus entstehenden Schäden an Wänden, Decken, Fliesen und Parkett mit abgedeckt. Je nach Police sind selbst Schäden an Gartenhäuschen und Carports eingeschlossen.
Wichtig ist, dass Sturmschäden auch tatsächlich durch einen Sturm verursacht wurden: Ein Sturm ist erst dann ein Sturm, wenn mindestens Windstärke 8 (Geschwindigkeit ab 62 km/h) gemessen wurde.
Schlägt der Blitz ein und löst einen Brand aus, muss die Versicherung ebenfalls zahlen. Fließt Wasser allerdings aus einem Fluss ins Haus oder strömt Oberflächenwasser etwa von der Straße ein, ist das nicht durch die Wohngebäude-Versicherung abgedeckt.
Die Elementarschadenversicherung bei Überflutungen

Wenn Wasser in den Keller oder ins Haus läuft, zahlt die Hausrat-Versicherung nicht. Für Schäden, die sogenanntes Oberflächenwasser, also Regenwasser oder Flüsse, die über die Ufer treten anrichtet, zahlt sie nicht. Das gilt auch, wenn Schmutzwasser aus der Kanalisation ins Haus drückt. Für solche Fälle gibt es die Elementarschaden-Versicherung.
Auch Schäden durch Erdrutsche, Lawinen, Schneedruck oder Erdbeben werden als Elementarschäden bezeichnet. Versicherer dürfen eine Elementarschaden-Versicherung allerdings ablehnen, wenn ihnen das Risiko zu hoch erscheint, etwa wenn ein Haus an einem Fluss steht, der regelmäßig über die Ufer tritt.
Versicherer gestalten den Umfang dieser Versicherung allerdings sehr individuell. Es hängt von den jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen ab, ob alle aufgeführten Gefahren versichert sind. So berücksichtigen manche Versicherungen bei Überschwemmungsschäden nur die Überflutung durch oberirdische Gewässer, nicht aber auch Überschwemmungsschäden durch Starkregen. Zudem wird häufig eine Selbstbeteiligung vereinbart, die stark variieren kann.
Haftpflichtversicherung für Schäden bei anderen
Fällt ein Baum auf das Dach des Nachbarn, kann das ein Fall für die Haftpflichtversicherung sein. Diese prüft dann, ob der Baumbesitzer seine Sorgfaltspflicht verletzt hat und der Baum eventuell schon längst hätte gefällt werden müssen.
Wenn der Baum gesund war und regelmäßig überprüft worden ist, geht der Nachbar leer aus. Hat der Nachbar eine Wohngebäudeversicherung, zahlt diese den Schaden.
Wenn nicht gesicherte Gegenstände wie Gartenmöbel oder Fahrräder durch den Sturm Gegenstände des Nachbarn beschädigen, wird geprüft, ob der Besitzer ein Verschulden an dem entstandenen Schaden hat. Dabei ist er gut beraten, seine Gartenmöbel vor dem Sturm zu sichern.
Teilkasko zahlt fürs Auto
Stürzt ein Baum durch den Sturm auf ein Fahrzeug, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Hingegen haftet die Vollkaskoversicherung, wenn ein Baum auf die Fahrspur fällt und ein Fahrzeug auffährt, da es nicht mehr rechtzeitig bremsen kann. Ist ein nachweislich morscher Baum umgestürzt und hat Haus oder Auto beschädigt, muss der Baumbesitzer oder seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.
Bei der Kfz-Teilkaskoversicherung sind auch Schäden durch Überschwemmungen mitversichert. Da es bei dieser Police keine Schadensfreiheitsrabatte gibt, brauchen Fahrzeughalter keine Rückstufung zu befürchten. Bei einer Selbstbeteiligung wird der vereinbarte Betrag von der Entschädigungssumme abgezogen.
Wer indessen trotz behördlicher Warnhinweise sein Auto in einem durch Hochwasser gefährdeten Gebiet abstellt oder dort hinfährt, der riskiert, dass der Versicherer nur einen Teil des Schadens trägt oder die Zahlung ganz verweigert.
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