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Baden-Württemberg

Unwetterhilfen: Noch bis 31. Juli Schaden melden

Unwetterschäden durch Hagel
am Freitag, 29.07.2016 - 13:30 (Jetzt kommentieren)

Baden-Württembergs stellt 4,5 Millionen Euro Unwetterhilfe zur Verfügung. Jetzt wurde das Antragsverfahren gestartet.

Betriebe in Baden-Württemberg können ab sofort Anträge für Unwetterhilfe in der Landwirtschaft stellen. Das Land stellt landwirtschaftlichen Unternehmen dafür insgesamt 4,5 Millionen Euro zur Verfügung. Das teilte jetzt Agrarminister Peter Hauk mit.

„Wir haben jetzt das Antragsverfahren für die Unwetterhilfe im Bereich der Landwirtschaft gestartet. Die Betriebe haben damit Klarheit, wie die finanzielle Unterstützung für den Schadensausgleich ausgestaltet ist und was bei der Antragstellung zu beachten ist“, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk.

Das wird entschädigt

Ausgleichszahlungen werden für

  • unwetterbedingte Aufwuchs- und Ertragsschäden an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen inklusive Weinbau
  • sonstige Sachschäden einschließlich der Beräumung von Produktions- und Gebäudeflächen
  • Nebenkosten der Schadensermittlung

gewährleistet.

Ausgenommen sind versicherbare Schäden. Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung ist, dass mindestens 30 Prozent der naturalen Jahreserzeugung bezogen auf das einzelne Produktionsverfahren durch das Unwetter vernichtet wurden.

Soviel wird gezahlt

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der unwetterbedingten Aufwuchs- und Ertragsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen und bis zu 80 Prozent für sonstige betriebliche Unwetterschäden.

Der Höchstbetrag liegt bei 50.000 Euro je Antragsteller, in begründeten Härtefällen können jedoch auch höhere Ausgleichszahlungen gewährt werden.

Das sind die Voraussetzungen

Voraussetzung für die Beantragung einer Zuwendung für unwetterbedingte Schäden in der Landwirtschaft ist die vollständige Abgabe einer Schadensmeldung auf dem seit dem 20. Juni 2016 verfügbaren Meldeformular bei dem für den Betriebssitz zuständigen Landratsamt beziehungsweise der zuständigen Unteren Landwirtschaftsbehörde bis zum 31. Juli 2016. Jeder Betrieb, der bereits eine Schadensmeldung abgegeben hat, erhält in den nächsten Tagen einen Förderantrag zugesandt.

Die Antragsformulare können ab 1. August 2016 auch beim „Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum“ heruntergeladen werden.

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