Noch bis zum 15. Juli können vom Starkregen geschädigte Bürger Soforthilfen beantragen. NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel (Bündnis 90/Die Grünen) weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die Soforthilfen des Landes für durch die Starkregenfälle im Zeitraum vom 31. Mai bis zum 8. Juni geschädigten Privatleute und Unternehmen auch in vollem Umfang für Betriebe der Landwirtschaft und des Gartenbaus angeboten werden. "Ich bin sehr froh, dass wir bei diesen Soforthilfen eine Gleichbehandlung aller Geschädigten vereinbaren konnten", sagte Minister Remmel.
Hier kann die Soforthilfe beantragt werden
Die Gewährung der Soforthilfen soll in den betroffenen Regionen, dem Rhein-Sieg-Kreis und den Kreisen Kleve, Wesel und Borken helfen, weil dort besondere Schäden hingenommen werden mussten.
Soforthilfen sind möglich in Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten, in denen es zu einem Gesamtschaden von mindestens 10.000 Euro gekommen ist, der nicht versicherbar war. #
Die Soforthilfe beträgt 5.000 Euro und werde unbürokratisch zur Verfügung gestellt.
So läuft das Verfahren
Ausreichend sei die Zusicherung der Betroffenen,
- dass Schäden in Höhe von mindestens 10.000 Euro entstanden sind,
- diese nicht versichert waren und
- die Mittel zur Schadensbeseitigung verwendet werden,
heißt es von Seiten des Ministeriums.
Sofern Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten bestünden, werden diese verrechnet. Die Abwicklung des Verfahrens und die Auszahlung der Mittel erfolgt durch die Kreise und kreisfreien Städte. Einzelheiten zum Verfahren werden in den nächsten Tagen kommuniziert.
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