Das Land Baden-Württemberg hatte unter der rot-grünen Landesregierung eine straffe Gangart gegenüber Biomilchbauern im Hochschwarzwald eingeschlagen. Diese korrigierte das Verwaltungsgericht Freiburg mit einer jetzt rechtskräftig gewordenen Entscheidung.
Das Gericht entschied, ein Kleinbetrieb im Sinne von Art. 39 VO (EG) Nr. 889/2008 sei ein Hof, der einen geringeren Bestand aufweist, als der Durchschnitt der Ökobetriebe des Bundeslandes. Baden-Württemberg hatte dagegen keinen Betrieb mit mehr als 35 Kühe im Jahresdurchschnitt trotz biokonformer Haltung der Nachzucht als in diesem Sinne "klein" behandelt.
Dies benachteiligte die Schwarzwälder Biobauern nach dem Freiburger Urteil zu Unrecht, heißt es in einer Meldung des Rechtsanwalts Hanspeter Schmidt. Schmidt vertrat in der Verhandlung den Landwirt, der Klage gegen die Neuregelung eingereicht hatte.
Kleinerzeugerregelung: Landwirt erhält Recht
Der Landwirt aus Lenzkirch im Hochschwarzwald hielt auf seiner Hofstelle 17 Milchkühe und einen Zuchtbullen in loser Anbindehaltung im alten Stall, aber mit voller Sommerweide und mehrfachem wöchentlichem Weidezugang in der übrigen Zeit. Im 2002 neugebauten Mutterkuhstall hielt er 26 Mutterkühe mit Nachzucht sowie Mastbullen.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe wollte ihn nach Angaben des Anwalts zwingen, entweder die Biohaltung aufzugeben oder nur zehn Milchkühe zu halten, was wirtschaftlich nicht nachhaltig gewesen wäre. Nach der Freiburger Entscheidung darf er nun wieder, wie seit 1997, die volle Zahl seiner Milchkühe biologisch halten.
Urteil hat nun Rechtskraft
Das Verwaltungsgericht hatte die Berufung zugelassen. Das Land hat sie, nach dem Regierungswechsel in Stuttgart, nicht eingelegt. Das Urteil hat nun Rechtskraft.
Damit haben die Biobauern im Hochschwarzwald nach Angaben des Rechtsanwalts einen Anspruch auf Einzelfallprüfung, ob sie ihre Tiere biologisch zertifiziert halten und füttern können, auch wenn sie keinen Laufstall bauen können. Das Verwaltungsgericht Freiburg ließ demzufolge anklingen, dass es besser sei, wenn die Tiere ökologisch gehalten werden, als die Betriebe aus der Biozertifizierung heraus zu drängen. Dies hatte das Land ursprünglich noch anders gesehen.
Biobauern haben Anspruch auf 'sachgerechte Würdigung'
Wie es in einer Meldung weiter heißt, haben nach dem Richterspruch mehrere Dutzend Biobauern im Hochschwarzwald, die wegen der beengten Lage im Ort oder in Steillage keinen Laufstall bauen können, einen Anspruch auf eine sachgerechte Würdigung, ob ihnen in ihrem konkreten Fall die Biohaltung unter Anbinden weiterhin gestattet ist.
Hier sei in jedem Einzelfall zu prüfen, ob klimabedingte, geographische oder strukturelle Sonderbedingungen vorliegen, die rechtfertigen, die Biohaltung fortzusetzen, obwohl der Betrieb seine Milchkühe anbinden muss.
Quelle: Rechtsanwalt Hanspeter Schmidt
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