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Steuer und Finanzen

Verbesserungen bei der steuerlichen Abgrenzung

am Mittwoch, 08.08.2012 - 10:59 (Jetzt kommentieren)

Mit der Neuregelung könnten alle Arten zugekaufter Ware und weiterverarbeitete eigene Produkte bis zu einem Verkaufswert von 51.500 Euro der Landwirtschaft zugerechnet werden.

Landwirt im Büro
Die für viele landwirtschaftliche Betriebe relevante steuerliche Abgrenzung der Landwirtschaft vom Gewerbe soll mit den im Herbst 2012 zur Veröffentlichung anstehen- den Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien neu geregelt werden. Im Rahmen der neuen Abgrenzung hat der Deutsche Bauernverband in den Entwürfen der Richtlinien Verbesserungen zugunsten der Landwirtschaft erreichen können. So könnten nunmehr alle Arten zugekaufter Ware und auch zur „zweiten Stufe“ weiterverarbeitete eigene Produkte bis zu einem Verkaufswert von 51.500 Euro noch der Landwirtschaft zugerechnet werden.
 
Bislang sei dies nur für betriebstypische Waren möglich gewesen und weiterverarbeitete eigene Produkte hätten nur bis zu einem Verkaufswert von 10.300 Euro zur Landwirtschaft gezählt.

Dienstleistungen gegenüber Nichtlandwirten entfällt

Daneben könnten mit dem Wirtschaftsjahr 2012/13 auch alle mit Mitteln des Betriebes erbrachten Dienstleistungen bis 51.500 Euro noch zur Land- und Forstwirtschaft gezählt werden, erläuterte der Bauernverband. Die bisherige Grenze von 10.300 Euro für Dienstleistungen gegenüber Nichtlandwirten, ab deren Überschreiten gewerbliche Einkünfte vorlägen, entfalle. Erreicht worden sei auch, dass Betriebsteile nicht bei einmaligem, sondern erst bei nachhaltigem Überschreiten der Grenzen zu gewerblichen Einkünften führten. Zudem werde grundsätzlich nicht der gesamte Betrieb gewerblich, sondern der Erzeugerbetrieb erziele weiter land- und forstwirtschaftliche Einkünfte und nur der gewerbliche Teil führe zu gewerblichen Einkünften.
 
Ausnahmen gelten dem Deutschen Bauernverband zufolge für landwirtschaftliche Betriebe, die von einer Gesellschaft, zum Beispiel einer Ehegatten-Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), geführt werden. In diesen Fällen könne bei nachhaltigem Überschreiten der Grenzen der gesamte Betrieb ins Gewerbe „kippen“.

Steuererklärung soll vereinfacht werden

Die neuen Kriterien vereinheitlichen und vereinfachen nach Darstellung des Bauernverbandes die Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe. Sie ermöglichten es landwirtschaftlichen Betrieben, in gewissem Umfang Handelswaren und Dienstleistungen anzubieten, ohne zusätzliche Steuererklärungen angeben zu müssen. Daraus resultierende Einnahmen könnten bei Einhaltung der Grenzen regulär über die landwirtschaftliche Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dies sei ein effektiver Beitrag zum Bürokratieabbau, betonte der DBV. Er will sich bis zur Verabschiedung der Richtlinien dafür einsetzen, die Umsatzgrenze für Zukauf und Dienstleistungen über 51.500 Euro hinaus zu erhöhen, da diese Grenze noch aus der DM-Euro-Umrechnung stamme und seit Jahren nicht angepasst worden sei.

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