Daneben könnten mit dem Wirtschaftsjahr 2012/13 auch alle mit Mitteln des Betriebes erbrachten Dienstleistungen bis 51.500 Euro noch zur Land- und Forstwirtschaft gezählt werden, erläuterte der Bauernverband. Die bisherige Grenze von 10.300 Euro für Dienstleistungen gegenüber Nichtlandwirten, ab deren Überschreiten gewerbliche Einkünfte vorlägen, entfalle. Erreicht worden sei auch, dass Betriebsteile nicht bei einmaligem, sondern erst bei nachhaltigem Überschreiten der Grenzen zu gewerblichen Einkünften führten. Zudem werde grundsätzlich nicht der gesamte Betrieb gewerblich, sondern der Erzeugerbetrieb erziele weiter land- und forstwirtschaftliche Einkünfte und nur der gewerbliche Teil führe zu gewerblichen Einkünften.
Ausnahmen gelten dem Deutschen Bauernverband zufolge für landwirtschaftliche Betriebe, die von einer Gesellschaft, zum Beispiel einer Ehegatten-Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), geführt werden. In diesen Fällen könne bei nachhaltigem Überschreiten der Grenzen der gesamte Betrieb ins Gewerbe kippen.
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