Auch wenn man sich über das Ziel einig sei, Arbeitnehmer vor Niedriglöhnen zu schützen, müsse man in der Beratung im Bundestag das vorgesehene Instrumentarium nochmals auf den Prüfstand stellen, erklärte Bundesagrarminster Christian Schmidt am Freitag. Das berichtet AgraEurope. Es müsse vorrangig darum gehen, die von der Bundesregierung eröffneten Möglichkeiten für einen gleitenden Übergang bei der Einführung des Mindestlohns zu nutzen.
Gefordert sieht Schmidt dabei jetzt die Tarifvertragsparteien, "einen passgenauen Tarifvertrag auszuhandeln und abzuschließen". Darüber hinaus werde auch noch zu prüfen sein, ob durch weitere Maßnahmen den Besonderheiten der Landwirtschaft Rechnung getragen werden könne.
"Bereits im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, mögliche Probleme zum Beispiel bei der Saisonarbeit bei der Umsetzung des Mindestlohnes zu berücksichtigen", stellte Schmidt klar.
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