Das verschärfte Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis gilt bis zum 31. Dezember 2017. Darauf haben sich CDU/CSU und FDP im Zuge der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen geeinigt. Das Verbot gilt auch für einen zeitweisen Verkauf unter Einkaufspreis.
In der Landwirtschaft misst man dieser Regelung eine hohe präventive Wirkung bei. Der Bauernverband betont, dass die verschärfte Regelung des Untereinstandspreisverbots bei Lebensmitteln ein wichtiges Element zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs im Lebensmitteleinzelhandel und zur Entschärfung des teilweise ruinösen Preiskampfes ist.
Bauernverband fordert endgültige Entfristung
"Der von Niedrigpreisstrategien geprägte Konkurrenzkampf der Handelsunternehmen muss gebremst werden, da ansonsten auf Dauer auch Gefahren für die Qualität von Lebensmitteln und ein erheblicher Druck auf Erzeugerpreise drohen", meint der Verband.
Um ein "verramschen" von Lebensmitteln dauerhaft zu verhindern, fordert der Bauernverband eine endgültige Entfristung. "Die Einigung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung", lobt der Verband.
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