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Produktion und Förderung

Nicht vergessen: Nährstoff- und Humusbilanz abgeben

am Dienstag, 28.02.2012 - 09:47 (Jetzt kommentieren)

Der 31. März ist ein wichtiger Termin. Bis dahin müssen Nährstoff- und Humusbilanz abgegeben werden. Denn die sind Cross-Compliance relevant.

Um die Beihilfen nicht zu gefährden, ist die Einhaltung bestimmter Cross-Compliance Anforderungen Voraussetzung. Dabei ist der 31. März ein wichtiger Termin. Bis zu diesem Zeitpunkt muss jährlich die Nährstoffbilanz des Vorjahres für den Betrieb erstellt sein.
 
Wenn weniger als drei Kulturen mit je 15 Prozent Anteil an der Ackerfläche angebaut werden, ist zusätzlich eine Humusbilanz zu erstellen (oder ersatzweise eine Humusuntersuchung durchzuführen). Dabei darf der Humussaldo nicht unter Minus 75 Kilo Humus C/ha liegen.

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