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Steuer und Finanzen

Veröffentlichung der Empfänger von EU-Agrarbeihilfen unzulässig

am Dienstag, 09.11.2010 - 11:24 (Jetzt kommentieren)

Luxemburg - Die Veröffentlichung der EU-Agrargeld-Empfänger im Internet ist unzulässig. Nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofs wird der Datenschutz dabei nicht ausreichend berücksichtigt.

Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg entschieden hat, verstößt die personenbezogene Veröffentlichung von Empfängern der EU-Agrarbeilifen gegen Datzenschutzvorschriften.

Veröffentlichung bereits ausgesetzt

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat die Veröffentlichung bereits bis zu einer Neuregelung der Veröffentlichungsvorschriften ausgesetzt.

 

EuGH: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt

Grundlage ist die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Rechtssachen C-92/09 und C-93/09), dass die Veröffentlichung der Daten ein Eingriff in die Rechte der Betroffenen sei. Dies könne nur dann gerechtfertigt sein, wenn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werde und die Veröffentlichung nicht über "das absolut Notwendige" hinausgehe. Es sei aber nicht ersichtlich, das der Ministerrat und die Kommission vor Erlass der Verordnung eine "ausgewogene Gewichtung" unterschiedlicher Interessen vorgenommen hätten. Die Verordnung in der bisherigen Form überschreite den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

EU-Kommission sieht sich weiter der Transparenz verpflichtet

Ein Sprecher der EU-Kommission sagte, die Behörde prüfe jetzt, ob das Urteil bedeute, dass überhaupt keine Angaben mehr über die Bezieher von Agrarbeihilfen veröffentlicht werden dürften. "Wir haben das Urteil zur Kenntnis genommen und prüfen nun, wie wir darauf reagieren müssen", sagte er. Die Kommission bleibe aber "der Transparenz verpflichtet": "Wir möchten nach wie vor gerne deutlich machen, was mit dem Geld der Steuerzahler passiert." 

Hessische Bauern hatten geklagt

Zwei in Hessen wohnende Bauern hatten dagegen geklagt, dass die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung auf ihrer Internetseite gemäß einer EU-Verordnung die Namen der Empfänger von Agrarbeihilfen, deren Wohnort und die Höhe des gezahlten Betrages veröffentlicht. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte daraufhin bei den höchsten EU-Richtern eine Entscheidung über einen möglichen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz erbeten. (pd/ez/dpa)

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