Die Untersuchung des Mais aus Serbien, Polen, Rumänien, Bulgarien und Ungarn hat einen zu hohen Aflatoxin B1 Gehalt aufgewiesen. Aflatoxin B1 ist eine höchst giftige Art von Schimmelpilz und für Mensch und Tier sehr gefährlich. Seit heute gilt daher, dass die Anlieferungen aus erwähnten Ländern nicht ohne Weiteres in den Verkehr gebracht werden darf. Folgende Maßnahmen wurden angeordnet. Sie sind vorerst bis zum 30. September 2013 gültig.
Eine Lieferung aus den Ländern Serbien, Polen, Rumänien, Ungarn oder Bulgarien muss unverzüglich angezeigt werden. Hier gilt eine Frist von innerhalb drei Werkstagen. Des Weiteren besteht eine sogenannte Nachweispflicht, demzufolge man ein Analyseergebnis von einem bevollmächtigten Labor erbringen muss. Dieser bestätigt, dass der Höchstgehalt nicht überschritten wurde.
Zugelassener Anteil an Aflatoxin
Höchstgehalte auf Futtermittel (Feuchtigkeitsgehalt von 12 %) werden wie folgt festgelegt:
- Futtermittelausgangserzeugnis auf 0,02 mg/kg,
- Ergänzungs- und Alleinfuttermittel auf 0,01 mg/kg,
- Mischfuttermittel , alle Milch- und Jungtiere auf 0,005 mg/kg
- Mischfuttermittel, erwachsene Tier (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Geflügel) auf 0,02 mg/kg
Die Verordnungen beruhen auf dem Lebens- und Futtermittelgesetzbuch.
Weitere Fälle von Aflatoxin
Nach erbrachtem Nachweis zur Einhaltung des zulässigen Höchstgehalt von Aflatoxin darf der Mais in den Verkehr gebracht oder zur Erzeugung von Futtermittel verwendet werden. Ein Widerspruch oder eine Anfechtungsklage gegen diese Verordnung hat keine aufschiebende Wirkung.
Ähnliche Vorkommnisse gab es auch bei den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Hier werden ebenfalls Proben der angelieferten Futtermittel zur Kontrolle verlangt.
- NRW verlangt Aflatoxin-Labornachweis (15.03.2013)
- Mehr Kontrollen für Futtermais aus Serbien (11.03.2013)...
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.