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Produktion und Förderung

Verschärfte Vorschriften für Fahrsiloanlagen

am Dienstag, 22.09.2015 - 13:30 (Jetzt kommentieren)

Durch neue gesetzliche Verordnungen verändern sich die Rahmenbedingungen bei der Planung und Sanierung von Fahrsiloanlagen. Was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie hier.

Auch bei den Fahrsiloanlagen verschärften sich die Vorschriften durch die neue AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen).
 
Zu der neuen bundeseinheitlichen Regelung des Wasserrechts kommen noch die Verordnungen für JGS (Jauche, Gülle, Silagesickersaft) und für Biogasanlagen.
Diese befinden sich derzeit noch im Stadium des Entwurfs.
 
Was also ist bei der Planung und Sanierung von Fahrsiloanlagen zu beachten? Thomas Gaul vom Energie-Fachmagazin Joule hat sich die veränderten Rahmenbedingungen genauer angesehen.

Anlagenbetreiber sollten umdenken

Es ist abzusehen, dass Betreiber mit dem Errichten und Instandsetzen einer JGS-Anlage einen Fachbetrieb nach § 62 beauftragen müssen. Anlagenbetreiber sollten bei der Planung von Fahrsiloanlagen umdenken.
 
Die Silokammern sollten nicht zu groß angelegt werden, rät Jürgen Nienhaus, Architekt bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. So ist eine Befüllung in einem Tag möglich und auch im Sommer lässt sich der nötige Vorschub sicherstellen.

Senkrechte Wände von Vorteil

Bei den Wandelementen empfiehlt Nienhaus die so genannten "U" oder "H"-Elemente. Bei schrägen Wänden an Erdwällen komme es häufiger zu Undichtigkeiten.
 
Senkrechte Wände haben zudem den Vorteil, dass eine restlose Entleerung mit mechanischer Entnahmetechnik möglich ist. Nachteilig ist, dass eine Verdichtung im Wandbereich schwieriger ist.

Unbedingt statische Lasten beachten

Bei der Planung von Neuanlagen sind unbedingt die statischen Lasten zu beachten. Die Silagehaufen werden immer höher. Einige Wände haben dem Druck nicht mehr standgehalten und sind umgestürzt. Nienhaus zufolge müssten an den Fahrsilowänden "Typenschilder" angebracht werden, die Auskunft über die maximal zulässige Füllhöhe und das zulässige Gesamtgewicht der das Silo befahrenden Fahrzeuge geben.

Neue Norm für die Wanddicke

Eine neue Norm macht die Wanddicke von der maximalen Füllhöhe und der Betondeckung abhängig. Während nach alter Norm eine Wanddicke von 18 Zentimeter ausreichend war, muss nun eine 3 Meter hohe Wand im unteren Bereich mindestens 30 bis 32 Zentimeter stark sein, kann sich aber nach oben hin verjüngen.

Dichtheit: Gussasphalt empfohlen

Kritisch in puncto Dichtheit sind die Anschlüsse von Boden und Wand. Nienhaus empfiehlt hier, Asphaltschichten über den Betonfuß zu legen. Als flüssigkeitsdicht hat sich insbesondere Gussasphalt erwiesen. Er sollte auch bei der Sanierung undichter Asphaltflächen im Wandbereich zum Zuge kommen.
 
Die Betonwände müssten bei einer Sanierung durch Auftragen einer geeigneten Beschichtung vor erneutem Verschleiß geschützt werden.

Querrinne zur Entwässerung

Zur Entwässerung sollte vor den Silokammern eine Querrinne angelegt werden, möglichst als asphaltierte Rinne mit entsprechendem Gefälle, die höhere Lasten durch das Befahren aufnehmen kann. Mit Trennschächten und Schiebern lässt sich die Menge des aufzufangenden Sickersaftes verringern, weil durch das Umstellen der Schieber das Regenwasser der leeren und gesäuberten Siloplatte auf geeigneten Flächen versickern kann.

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