In der Rechnung entsprechen die Ansätze für Erträge, Erlöse sowie Kosten einem Durchschnittswert. Da nicht jeder Standort Rüben fähig ist, rechnen wir mit einer Rüben- und einer Rapsfruchtfolge. Als Direktzahlungshöhe werden perspektivisch 200 Euro veranschlagt und einbezogen. Ein maximal vertretbarer Pachtpreis, also die nachhaltig leistbare Barpacht entspricht hier der Höhe der Grundrente. Wenn man als Landwirt mit mehr als einer schwarzen Null aus dem Geschäft gehen möchte, muss und sollte sich jeder einen Unternehmergewinn von mindestens 50 bis 150 Euro je Hektar zugestehen, der noch von der Grundrente abzuziehen ist. Manche Ansätze gehen auch davon aus, dass zwei Drittel der Grundrente an den Verpächter gezahlt werden und ein Drittel der erwirtschafteten Euro in die Tasche des Bewirtschafters fließen.
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In Tabelle 1 wird deutlich, dass Zuckerrüben einen bedeutenden Vorteil haben: Sie liefern derzeit über alle Jahre einen positiven Gewinnbeitrag für den Betrieb und leisten unter gegebenen Bedingungen ihre verlässliche Unterstützung zur Pachtzahlung. Im Schnitt der Jahre ist im Beispiel der Rübenfruchtfolge mit einer durchschnittlichen Grundrente von 570 Euro zu rechnen (Tabelle 1). Gesteht man sich als Bewirtschafter der Fläche einen Unternehmergewinn von 100 Euro zu, bleiben nachhaltig, also im Schnitt der Jahre, 470 Euro je Hektar für die Pachtzahlung übrig.
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