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Wärmepumpe und Strompreisbremse

Wärmepumpen – Strompreisbremse jetzt 28 Cent für Heizstrom

Stromzähler.
am Dienstag, 18.04.2023 - 15:30 (3 Kommentare)

Für Wärmepumpen gilt jetzt eine eigene Preisbremse. Diese wurde von 40 Cent auf 28 Cent gesenkt. Grund sind die schon zuvor deutlich niedrigeren Tarife für Heizstrom. Diese lagen meist knapp über 20 Cent. Und: Die neue Preisbremse gilt rückwirkend.

Stromzähler.

Die Preisbremse wird für Heizstrom wird von bisher 40 auf 28 Cent abgesenkt. Das hat das Bundeskabinett am 5. April 2023 beschlossen. Der abgesenkte Referenzpreis gilt für Heizstrom- und Nachtstromtarife und kommt damit all jenen Verbrauchern zugute, die dafür bereits einen eigenen Heizstromtarif haben. Das sind Besitzer von Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen. Auch Fahrer von Elektroautos, die regelmäßig daheim den Akku füllen können den neuen Tarif nutzen, sagen Experten.

Für Normalkunden ist der Strompreise für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf maximal 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Verbraucher mit Heizstromtarif bzw. Nachtstromtarif hatten von dieser Preisbremse bisher jedoch nichts, denn ihr Heizstrom wurde meist zu deutlich günstigeren Tarifen angeboten.

Aus diesem Grund hat die Bundesregierung für die Besitzer von Wärmepumpen jetzt eine extra Entlastung beschlossen. „Im Schnitt der vergangenen Jahre bewegten sich Heizstromtarife in der Regel knapp über 20 Cent pro Kilowattstunde. Die Deckelung auf 40 Cent pro Kilowattstunde führte zu einer sozialen Schieflage", sagt deshalb der Bundesverband Wärmepumpe (BWP).

Preisbremse gilt rückwirkend

Die Bundesregierung hat den Referenzpreis für Heizstrom- und Nachstromtarife von 40 auf 28 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Voraussetzung ist, dass Haushalte über einen eigenen Zähler für Heizstrom verfügen und der Jahresverbrauch unter 30.000 Kilowattstunden liegt. Infolge dieser Anpassung wird die künftige Preisbremse für Heizstrom deutlich unter der Preisbremse für konventionellen Haushaltsstrom liegen.

„Das stellt eine wichtige sozialpolitische Maßnahme dar, die Endverbraucher, die bereits in eine klimafreundliche Heizung investiert haben, spürbar entlastet", heißt es seitens des BWP. Wichtig für betroffene Haushalte: Die angepasste Preisbremse gilt rückwirkend und muss vom Energieversorger nun nachträglich abgerechnet werden.

Insgesamt dürfte die jährliche Entlastung der Bürger durch diese Maßnahme bei rund 200 Millionen Euro liegen, wie aus Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums hervorgeht. Zugleich verursacht sie jedoch Mehraufwand bei den Versorgern, die nach Schätzungen des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU) für Millionen von Kunden nachträglich die Höhe der Strompreisentlastung neu berechnen müssen. Bevor die Regelung in Kraft treten kann, muss der Bundestag noch zustimmen.

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