Voraussetzungen für Förderungen
- Die Höhe der Zuwendung für Waldkalkungen beträgt üblich bis zu 90 Prozent der nachgewiesenen Kosten.
- Bei privaten Waldbesitzern können bis zu 100 Prozent der Kosten übernommen werden, wenn sie in dem jeweiligen Kalkungsgebiet nicht mehr als 30 ha Waldfläche besitzen.
- Die Förderung der Waldkalkung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Dazu sind zusätzliche Unterlagen beizubringen: Zum Beispiel Bodenuntersuchungsergebnisse und eine gutachterliche Stellungnahme, welche die Zweckmäßigkeit und Unbedenklichkeit der geplanten Maßnahme bestätigt.
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