Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Produktion und Förderung

Waldkalkung: Jetzt Förderung beantragen

am Donnerstag, 03.09.2015 - 16:33 (Jetzt kommentieren)

Die Waldkalkung ist ab sofort wieder förderfähig. Bei privaten Waldbesitzern können bis zu 100 Prozent der Kosten übernommen werden. Zuvor muss ein schriftlicher Antrag eingereicht werden.

Für die dringend notwendige Bodenschutzkalkungen steht wieder Geld zur Verfügung. Die EU-Kommission hat die staatlichen Beihilfen "Gemeinschaftsaufgabe GAK - Förderbereich Forsten" für die Förderperiode 2015 bis 2020 genehmigt. Interessierte Betriebe und Waldbesitzer sollten sich möglichst umgehend von den zuständigen Behörden beraten lassen und Förderanträge stellen.

Voraussetzungen für Förderungen

Die Bodenschutzkalkung ist förderfähig, wenn dadurch eine strukturelle Verbesserung der Bodenstreu, des Bodens oder des Nährstoffhaushaltes und damit eine Verbesserung der Bestandsstabilität und -vitalität erwartet werden kann.
  • Die Höhe der Zuwendung für Waldkalkungen beträgt üblich bis zu 90 Prozent der nachgewiesenen Kosten.
  • Bei privaten Waldbesitzern können bis zu 100 Prozent der Kosten übernommen werden, wenn sie in dem jeweiligen Kalkungsgebiet nicht mehr als 30 ha Waldfläche besitzen.
  • Die Förderung der Waldkalkung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Dazu sind zusätzliche Unterlagen beizubringen: Zum Beispiel Bodenuntersuchungsergebnisse und eine gutachterliche Stellungnahme, welche die Zweckmäßigkeit und Unbedenklichkeit der geplanten Maßnahme bestätigt.

Bindefristen und Beginn der Maßnahmen

Waldkalkungen können erst durchgeführt werden, wenn von der Bewilligungsstelle ein (positiver) schriftlicher Bescheid vorliegt. Als Maßnahmenbeginn zählt grundsätzlich der Zeitpunkt, wenn der Antragsteller einen Liefer- und Leistungsvertrag (Auftragsvergabe) abgeschlossen hat. Das Einholen von Angeboten zählt noch nicht als Maßnahmenbeginn. Eine Waldkalkung auf Flächen, die bereits gekalkt wurden, ist erst nach zehn Jahren erneut förderfähig.

Fördermöglichkeiten unterscheiden sich in den Bundesländern

Die Förderprogramme und -richtlinien der Bundesländer für die Forstwirtschaft unterscheiden sich in einigen Details voneinander, so auch bei den Bedingungen für die Waldkalkungen. Daher sollten sich Interessierte zunächst bei den jeweiligen Bewilligungsbehörden kundig machen und sich auf den Webseiten dieser Institutionen informieren.
 
Eine Übersicht über die Bedingungen in den einzelnen Bundesländern stellt die Düngekalk-Hauptgemeinschaft (DHG) auf ihrer Internetseite zur Verfügung.
 

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...