Das hat die Europäische Kommission vorgeschlagen. Sie will den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, die Einreichungsfrist für die Anträge auf EU-Agrarförderung vom 15. Mai auf den 15. Juni 2020 zu verlängern.
Eine solche Verlängerung hatte Italien gefordert, wo die Folgen der Corona-Krise besonders drastisch sind.
Nach eigenen Angaben will die Kommission den Landwirten damit mehr Zeit geben, um unter den schwierigen aktuellen Umständen ihre Anträge auszufüllen und abzugeben.
Berlin prüft eine rasche Umsetzung
Das Bundeslandwirtschaftsministerium prüft derzeit, ob die Fristverlängerung in Deutschland umgesetzt werden kann.
Eine Sprecherin des Ressorts erklärte heute gegenüber agrarheute, zur Umsetzung auf nationaler Ebene sei voraussichtlich eine Änderung der InVeKoS-Verordnung (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem) erforderlich. Derzeit werde geprüft, wie auf Basis einer entsprechenden Anpassung des EU-Rechts eine solche Änderung der InVekoS-Verordnung rasch umgesetzt werden könne.
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