Wie schon im vergangenen Jahr, dürfen die EU-Mitgliedstaaten auch 2019 höhere Vorschüsse auf die Direktzahlungen und andere EU-Beihilfen gewähren. Das gab EU-Agrarkommissar Phil Hogan gestern bekannt.
Ab Mitte Oktober dürfen die zuständigen Zahlstellen statt 50 % bis zu 70 % der Direktzahlungen und bis 85 % der Hilfen aus der zweiten Säule der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) überweisen.
Zur Begründung verwies Hogan auf die anhaltende Trockenheit in Europa. Die höheren Vorauszahlungen und Ausnahmen vom Greening sollten es den Landwirten erleichtern, ihre Tiere mit Futtermitteln zu versorgen.
Deutschland wird von der Möglichkeit, höhere Beihilfenvorschüsse auszuzahlen, wie schon in den vergangenen Jahren keinen Gebrauch machen. Das hat eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums gegenüber agrarheute bestätigt. Im Vordergrund stehe eine möglichst frühe Überweisung der gesamten Direktzahlungen am Ende des Kalenderjahres. Würden Vorschüsse gewährt, könnte die Auszahlung der gesamten Fördersumme aufgrund von höherem Verwaltungsaufwand nicht mehr im aktuellen Kalenderjahr erfolgen, so das Bundesministerium.
Bracheflächen für die Futtergewinnung nutzen
Zu den von der Kommission genehmigten Ausnahmen vom Greening gehört, dass der Aufwuchs von Bracheflächen für die Futtergewinnung genutzt werden darf.
Mehrere Bundesländer haben hierzu in den vergangenen Wochen bereits Sonderregelungen erlassen. agrarheute gibt hier einen aktuellen Überblick über die geltenden Ausnahmen in den Ländern.
Hogan erklärte, die Kommission stehe in Kontakt mit allen Mitgliedstaaten, um aktualisierte Informationen über die Folgen der Trockenheit für die Landwirte vor Ort zu erhalten.
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