Das Gericht wies in fünf dort anhängigen Verfahren die Klagen gegen die Pflichtabgabe ab und bestätigte damit die Rechtsauffassung, wie sie vom Land Rheinland-Pfalz, der dortigen Landwirtschaftskammer und der Weinwerbung vertreten wird. Der Streit um die Weinwerbeabgabe kam nach Angaben der Landwirtschaftskammer im Februar 2009 auf, als das Bundesverfassungsgericht das Absatzfondsgesetz für nichtig erklärt hatte. Anschließend sei die Kritik vereinzelt auf die von Weinbaubetrieben zu leistenden Sonderabgaben übergegriffen.
Laut Landwirtschaftskammer sind von den Winzern im Jahr pro Hektar Rebfläche 67 Euro an den DWF sowie weitere 77 Euro - an der Mosel sind es 87 Euro - an die Gebietsweinwerbungen abzuführen. Daneben gibt es eine mengenabhängige Abgabe, die Kellereien direkt an den DWF zahlen.
Das Problem begann im Februar 2009
Seit Mitte 2009 seien Klagen von Winzern und Kellereien bei den Gerichten eingegangen, erklärte die Kammer. Im Oktober 2009 hatte das Verwaltungsgericht Koblenz die Klage eines Winzers aus dem Landkreis Cochem-Zell abgewiesen. Das Gericht in Neustadt sei nun nach einer bemerkenswert detaillierten und tiefgründigen Aufarbeitung in der mündlichen Verhandlung zu der gleichen Auffassung gelangt. Zwar seien von den Klägern gewichtige Argumente dafür vorgebracht worden, dass aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch die Weinwerbeabgaben verfassungswidrig sein könnten, so das Gericht in der mündlichen Urteilsbegründung.
Ein Ende scheint nicht in Sicht
Allerdings gebe es im Weinsektor im Vergleich zur allgemeinen Land- und Ernährungswirtschaft beachtliche Unterschiede, insbesondere hinsichtlich maßgeblicher Nachteile im transnationalen Wettbewerb. Die Fronten zwischen Befürwortern einer einheitlichen Weinwerbung unter der Regie des Deutschen Weininstituts (DWI) und der Gebietsweinwerbungen einerseits sowie einzelnen Winzern andererseits, die darin eine unzulässige Zwangsabgabe sehen, stehen sich auch nach der Gerichtsentscheidung weiter unversöhnlich gegenüber.
Klarheit schaffen
Die Kammer hofft auf eine neuerliche Bestätigung ihrer Rechtsauffassung bei in Kürze anstehenden Verhandlungen in Mainz und Koblenz. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Julia Klöckner, erwartet zur Vereinbarkeit des Deutschen Weinfonds mit dem Grundgesetz ein Urteil aus Karlsruhe. Endgültige Rechtssicherheit werde wohl erst mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eintreten, hatte die CDU-Spitzenkandidatin zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz vor einiger Zeit erklärt. (AgE)
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