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Heizkosten

Zuschüsse für Heizöl, Pellets und Holz: Bund lässt Verbraucher warten

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am Freitag, 03.02.2023 - 13:20 (3 Kommentare)

Die Bundesmittel für die höheren Kosten beim Heizen mit Heizöl, Pellets, Flüssiggas, Holz und Kohle fließen noch nicht. Bund und Länder haben bei der Organisation der Unterstützungsmaßnahme offenbar Probleme.

Aktualisierung vom 3. Februar 2023:

Bei der Auszahlung von Zuschüssen für die gestiegenen Kosten beim Heizen mit Heizöl, Flüssiggas und Holz gibt es Probleme. Wie lange die Haushalte, die im letzten Jahr mehr als doppelt so hohe Heizkosten stemmen mussten, noch auf die Unterstützung warten müssen, ist unklar. Zeitungen wie Der Westen oder Südwest Presse berichten von langsam mahlenden Mühlen auf Verwaltungsebene.

Wie aus dem Bericht von Der Westen hervorgeht, müsse noch eine Verwaltungsvereinbarung mit Vergaberichtlinien und -verfahren fertiggestellt werden. Da es sich um eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern handle, könnten die Bundesländer nicht selbst über die Umsetzung bestimmen. Die Vorgaben müssten vom Bundeswirtschaftsministerium kommen (BMWK).

Nach Angaben der Tageszeitung HNA werde der entscheidende Punkt bei der Unterstützungsmaßnahme außerdem oft falsch verstanden: Anträge stellen könnten zwar Haushalte, die 2022 gegenüber dem Vorjahr mindestens doppelt so hohe Kosten für das Heizen bezahlen mussten. Allerdings komme der Bund nicht für diese Mehrkosten auf, sondern erst für 80 Prozent des Betrags, der über die doppelten Kosten hinausgeht.

Darüber hinaus teilt HNA mit, dass ein Sprecher des BMWK erklärt habe, die Vereinbarungen mit den Bundesländern würden „in den kommenden Wochen“ abgeschlossen. Die Länder könnten trotzdem schon das Antragsverfahren eröffnen, wie es beispielsweise Berlin am 1. Februar getan habe. Berlin trage zunächst selbst die Kosten für die Zuschüsse.

Zuschüsse von maximal 2.000 Euro

Verbraucher müssen eine Rechnung vorlegen, um in den Genuss der Zuschüsse zu kommen. Die Rechnungen müssen aus dem Zeitraum stammen, für den es die Zuschüsse geben soll - vom 01.01.2022 bis zum 30.11.2022. Auch Verbraucher, die mit Holzscheiten und Kohle heizen, sollen die staatlichen Hilfen bekommen.

Beantragt und abgewickelt werden soll das Ganze im jeweiligen Bundesland. Staatliche Unterstützung soll es allerdings nur dann geben, wenn sich die Kosten für das Heizmaterial mindestens verdoppelt haben. Die Mehrkosten ab dem doppelten Betrag sollen dann zu 80 Prozent ersetzt werden.

Abgezogen wird eine Bagatellgrenze von 100 Euro. Maximal 2000 Euro pro privaten Haushalt können danach ausgezahlt werden. Fällt der Anstieg der Heizkosten geringer aus als 100 Euro, gibt es keine Zuschüsse, heißt es in der Vorlage.

Die exakte Höhe eines Referenzpreises, der zum Abgleich mit den aktuellen Preisen dienen soll, ist noch nicht festgelegt, Details sollen in einer Bund-Länder-Vereinbarung geregelt werden. Der Bund stellt für diese Maßnahme 1,8 Milliarden Euro aus dem so genannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung.

SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sagte im MDR: „Ich bin sehr froh, dass wir im parlamentarischen Verfahren nun auch Lösungen für Haushalte gefunden haben, die nicht mit Gas- oder Fernwärme heizen.“

Zuletzt war immer gefordert worden, dass Privathaushalte mit Öl- oder Pellet-Heizungen nicht ohne Unterstützung bleiben dürften. Dies hätte vor allem die Bewohner der ländlichen Regionen betroffen.

Länder sollen Auszahlung organisieren

Wie die jeweiligen Bundesländer die Hilfen auszahlen, sollen die einzelnen Länder selbst klären. Die neue Härtefallregelung wird zudem im Zusammenhang mit der Gas- und Strompreisbremse eingeführt.

Viele Details der Umsetzung sind, wie es zuletzt auch bei den anderen Hilfsprogrammen für Gas- und Stromkunden, jedoch auch noch offen. Das betrifft unter anderem die Frage, ob die Verdoppelung der Preise im Vergleich zum Preisindex des Statistischen Bundesamtes für Öl, Pellets oder Kohle – ausschlaggebend sein soll, oder der Rechnungsbetrag, den Hauseigentümer im Vorjahr bezahlt hat.

Wie die Länder die Auszahlung genau organisieren, ist ebenfalls noch unklar. Man könne möglicherweise an die Verfahren aus der Zeit der Corona-Hilfen anknüpfen, heißt es aus der Politik. Auf die Länder aufgeteilt werden soll die Gesamtsumme nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel.

Antragsberechtigte Verbraucher sollen außerdem per eidesstattlicher Erklärung versichern müssen, dass ihre Rechnungssumme den Tatsachen entspricht.

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