Vom 30. Dezember 2016 bis zum 16. Januar 2017 konnten Milcherzeuger eine Sonderbeihilfe bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Bis zum Ende der Frist am vergangenen Montag hat das BLE insgesamt 23.824 Anträge erhalten. Das entspricht rund 30 Prozent der deutschen Milchbauern.
Da nicht alle Milcherzeuger einen Antrag eingereicht haben, wird der Beihilfesatz voraussichtlich höher ausfallen, meldet die Bundesanstalt. Der genaue Betrag stehe im Sommer nach abschließender Prüfung aller Nachweise über den Beibehaltungszeitraum fest.
Soviel erhalten die Antragssteller
Bedingung für die Sonderbeihilfe ist, dass die Antragssteller im Beibehaltungszeitraum Februar, März, April 2017 insgesamt nicht mehr Milch anliefern, als im Bezugszeitraum Februar, März, April 2016. Jeder Milcherzeuger erhält mindestens 0,36 Cent pro Kilogramm für Milch, die er im Zeitraum 1. Dezember 2015 bis 30. November 2016 angeliefert hat. Der Nachweis über die nicht gesteigerte Milchmenge muss innerhalb von 45 Tagen nach Ablauf des Beibehaltungszeitraums, also bis zum 14. Juni 2017, bei der BLE vorliegen.
Nachweis über Milchmenge
Für den Nachweis über die Milchmenge muss der Antragsteller ab Ende April ein gesondertes Formular ausfüllen – zu finden auf www.ble.de/milchsonderbeihilfe. Das ausgefüllte Formular muss mit den drei Milchgeldabrechnungen für den Beibehaltungszeitraum oder einer Bestätigung des Erstankäufers über die drei entsprechenden Monate schriftlich an folgende Adresse gesandt werden:
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
- Referat 511 – Milchsonderbeihilfe
- 53168 Bonn
Auch bei Überlieferung im Beibehaltungszeitraum sind die Antragsteller verpflichtet, der BLE dies mitzuteilen. Bei Rückfragen zur Nachweispflicht können sich die Antragsteller an die zentrale Rufnummer 0228-6845 2333 wenden.
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