Abgelegene Wirtschaftsgebäude und Maschinenhallen von Agrarbetrieben sind für Diebe besonders attraktiv, weiß Kriminalhauptkommissar Wolfgang Trespe vom Bayerischen Landeskriminalamt. Bereits die fehlende Einfriedung oder die unzureichend gesicherte Zufahrt ermöglicht es dem Täter, ungehindert auf das Gelände zu gelangen. Vor dem Gebäude abgestellte Maschinen oder Werkzeuge sind so leicht anzugreifen und abzutransportieren.
Schwachstellen der Gebäudesicherung identifizieren
Aber auch das Gebäude selbst kann eine Vielzahl von Schwachstellen aufweisen. Wie in einer aktuellen Auswertung zu Einbrüchen im Regierungsbezirk Oberbayern bestätigt wurde, sind Zugangstüren, Tore und Fenster des Erdgeschosses nach wie vor das bevorzugte Angriffsziel.
Ebenfalls beliebt ist das Einsteigen über leicht erreichbare Dächer (Dachluken, Lichtkuppeln) oder das gewaltsame Öffnen der Fassade von Außenwänden, die aus dünnen Aluminium "Sandwich-Elementen" bestehen.
Fehlende Einbruchhemmung
Um sich Zugang ins Objekt zu verschaffen, reichen den Einbrechern zumeist einfache Werkzeuge wie Schraubenzieher, so Trespe. Mit diesem werden Türen oder Fenster in kürzester Zeit aufgehebelt. Interessant scheint für viele Einbrecher zudem die sogenannte "Schlupftüre" oder das Tor mit Glas-/Plexiglaseinsatz zu sein. Hier fehlt es zumeist an der notwendigen Einbruchhemmung. Daher können diese nach Einschlagen der Verglasung von Außen leicht entriegelt werden, mahnt die Polizei.
Potentielle Schwachstellen beheben
Einen wirksamen Einbruchschutz erreicht man durch ein aufeinander abgestimmtes Zusammenwirken von mechanischer und elektronischer Sicherungstechnik, richtigem Verhalten und personellen wie organisatorischen Maßnahmen, erklärt Kriminalhauptkommissar Trespe. Mechanische Sicherungen sollten bei der Planung immer an erster Stelle stehen, da sie als Barriere wirken und dem Einbrecher Zeit abverlangen.
Mechanischer Einbruchschutz: Wände in Leichtbauweise ungeeignet
Grundvoraussetzung für den mechanischen Einbruchschutz sind zunächst ausreichend stabile Wände, Decken und Böden. Gerade bei gewerblich genutzten Objekten sind Wände in Leichtbauweise unter dem Gesichtspunkt der Einbruchhemmung in der Regel ungeeignet. Allerdings gibt es auch geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Leichtbauwände mit der notwendigen Baustofffestigkeit.
Diese bestehen sicherungstechnisch gesehen aus "einem Guss" und müssen nicht nachgerüstet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Elemente nach DIN V ENV 1627 mindestens der Widerstandsklasse 2 entsprechen. Geprüfte einbruchhemmende Tore sind ebenfalls erhältlich.
Nachrüstung mit einbruchhemmenden Produkten
Kommen Neuelemente nicht in Frage, kann der Einbruchschutz durch fachgerechte Nachrüstung mit geprüften und zertifizierten, einbruchhemmenden Produkten immer noch deutlich verbessert werden.
Bei weitläufigen Objekten, bei denen eine Gesamtsicherung oft zu aufwändig ist, empfiehlt es sich, "Sicherungsschwerpunkte" zu bilden und gezielt Sicherungsbereiche einzurichten. Dies können beispielsweise Gebäude, Gebäudeteile oder zur Sicherung von hochwertigen Maschinen oder Werkzeugen auch nur einzelne Räume sein.
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