Lärm macht krank. Er mindert die Leistungs- und Konzentrationsähigkeit, verschlechtert die Verständigung und Orientierung, verursacht Stress und wird so zu einer ernst zu nehmenden Unfallquelle. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) möchte die Aufmerksamkeit für die Lärmproblematik wecken und gibt Tipps, wie es an Arbeitplätzen leiser werden kann. Wie die SVLFG mitteilt, unterstützt die Versicherung die Anschaffung eines hochwertigen aktiven Gehörschutz mit bis zu 100 Euro.
Hier finden Sie den Antrag zur Förderung.
Arbeitgeber sind in der Pflicht

Arbeitgeber sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeiter sich vor Lärm schützen. Die Lärmschutzrichtlinie RL 2003/10/EG sieht bereits bei einer Lärmexposition von über 80 dB(A) eine Information und Unterweisung der Beschäftigten und die Bereitstellung von Gehörschutz vor. Noch weitergehende Maßnahmen sind vom Arbeitgeber ab einer Lärmexposition von 85 dB(A) einzuleiten. Darunter fällt unter anderem die Verpflichtung zum Kennzeichnen von Lärmbereichen.
So können Sie den Lärmpegel senken
Besser als Gehörschutz sind technische und organisatorische Maßnahmen, die dafür sorgen, dass Lärm gar nicht erst entsteht. Manchmal helfen bereits veränderte Arbeitsverfahren, die Geräuschkulisse abzusenken. Die SVLFG rät außerdem, bei Neuanschaffungen auf lärmgeminderte beziehungsweise lärmarme Maschinen und Anlagen zu achten und diesen den Vorzug zu geben.
Ein wichtiger Hinweis: Begrenzen Sie die Arbeitszeiten bei lauten Arbeiten, planen Sie längere Pausen und wechseln Sie die Tätigkeiten. Lässt sich trotz aller ergriffenen Maßnahmen der Geräuschpegel nicht auf ein akzeptables Maß senken, ist es besonders wichtig, bei lauten Arbeiten konsequent den passenden Gehörschutz zu tragen.
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