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Anhörungsverfahren

Greening: Landwirte können noch an EU-Anhörung teilnehmen

am Mittwoch, 04.01.2017 - 08:30 (Jetzt kommentieren)

EU-Landwirte können noch bis 12. Januar am EU-Anhörungsverfahren zu den geplanten Greening-Änderungen teilnehmen.

Noch bis zum 12. Januar können EU-Landwirte sowie Verbände ihre Meinung zu den geplanten Änderungen beim Greening an die Europäische Kommission übermitteln. Der Deutsche Bauernverband (DBV) erinnert an das dazu laufende Online- Anhörungsverfahren.

Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf Vorrangflächen

Der stellvertretende DBV-Generalsekretär Udo Hemmerling verweist auf die geplanten Änderungen des Delegierten Rechtsaktes zum Greening, insbesondere auf das vorgeschlagene völlige Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf allen ökologischen Vorrangflächen, auch bei Leguminosen.

Dieses lehnt der DBV ab, da andernfalls ein Rückschlag für den heimischen Anbau von Eiweißpflanzen zu befürchten sei.

Bisher gibt es bei der „Feedback-Prozedur“ 15 Rückmeldungen, vorwiegend aus Deutschland, darunter vom DBV und einigen Landesbauernverbände, aber auch von dem schottischen Bauernverband (NFU Scotland).

Diese Leguminosen sind greeningfähig

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