Das Kataster enthält die im Land Mecklenburg-Vorpommern aufgenommenen Erosionsereignisse. Die Erfassung und Bewertung der Erosionsereignisse in dem Erosionsereigniskataster Mecklenburg-Vorpommern ist, so lautet es aus dem Ministerium, die entscheidende Grundvoraussetzung, um Maßnahmen für die betroffenen Landwirte zur Bearbeitung und Gestaltung ihrer Flächen abzuleiten. Ziel sei es, Bodenerosion und dadurch ausgelöste Ereignisse, wie den Sandsturm im April 2011 auf der A19, zu minimieren.
Gestern hat der Agrarminister Mecklenburg-Vorpommerns, Till Backhaus, das „Erosionsereigniskataster Mecklenburg-Vorpommern" in Schwerin präsentiert. „Die bei uns in MV initiierte und umfassend durchgeführte Erfassung und Auswertung von Erosionsereignissen ist bundesweit einmalig und gibt erstmals einen Überblick hinsichtlich der tatsächlichen Gefahrensituation im Land.
65 Erosionsereignisse dokumentiert
Bodenerosion durch Wasser und Wind ist besonders für das landwirtschaftlich geprägte Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Herausforderung. Mittlerweile sind laut Dr. Backhaus 35 Wasser- und 30 Winderosionsereignisse aufgenommen worden. „Die aktuellen Auswertungen haben ergeben, dass Wassererosionsereignisse häufig auf Flächen mit einer durchschnittlichen Größe von 10 ha beobachtet werden können. Bei Winderosionsereignissen ist meist 90 % des gesamten Feldblockes betroffen“, sagte er weiter.
Wind und Wasser: Diese Regionen sind gefährdet
Von Winderosion seien insbesondere sandige Standorte betroffen, wie sie in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim, Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen vorkommen. Erosionserscheinungen durch Wasserabschwemmungen seien insbesondere in den Sommermonaten beim Auftreten von Starkniederschlägen regional überall möglich, wenn die Böden stark ausgetrocknet sind und das Regenwasser nicht ausreichend aufnehmen können.
Erosionsschutz wird finanziell gefördert
Als wichtigste Vorsorgemaßnahmen auf den Flächen bezeichnete der Minister die standortangepasste Bewirtschaftung der Flächen – „je weniger Ackerfläche unbedeckt bleibt, desto geringer ist die Gefahr von Bodenerosion.“ Hierfür biete das Land zahlreiche Fördermaßnahmen, die direkt oder indirekt auf den Erosionsschutz ausgerichtet sind, wie die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) als zentraler Bestandteil des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR M-V). Zu den AUKM, die in der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verankert sind, gehöre beispielsweise die Integration von „Strukturelementen im Ackerbau“, die auch das Anlegen von Erosionsschutzstreifen auf Ackerflächen vorsehe.
Seit 2016 werde darüber hinaus die Umwandlung von Acker- in Grünland als AUKM angeboten. In der neuen Förderperiode bis 2020 stünden für AUKM insgesamt 357 Millionen Euro bereit.
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