Über eine Bundesratsinitiative will die Landesregierung eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes erreichen. Bislang sind nur bestimmte Fahrzeuge, die ausschließlich in land- und fortwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden, von der Kfz-Steuer befreit. Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid sagte: "Wir haben gerade in Baden-Württemberg viele Menschen, die mit ihren Fahrzeugen Landschaftspflege betreiben, ohne damit auf einen wirtschaftlichen Gewinn abzuzielen. Es darf nicht sein, dass sie in ihrem Engagement durch die Steuer ausgebremst werden."
Strukturwandel erfordert Maßnahme
Die Regierung hat nun einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht. Als Grund führt das Ministerium in ihrer Pressemitteilung den Strukturwandel an. Die Bewirtschaftung von beispielsweise Streuobstwiesen würde nicht mehr nur durch landwirtschaftliche Betriebe erfolgen. Über 50 Prozent der rund 116.000 Hektar Streuobstwiesen werden, so das Ministerium, von privaten Grundstückbesitzern bewirtschaftet.
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