Das war ein Paukenschlag: Am 8. August hat das Bundesverfassungsgericht völlig überraschend die Hofabgabeklausel kassiert. Die Richter vermissen im Gesetz zur Alterssicherung für Landwirte eine Härtefallregelung, die den Schutz des Eigentums bei der Betriebsabgabe gewährleistet. Der Ball liegt nun beim Gesetzgeber, der nachbessern muss. Innerhalb der Großen Koalition sind die Fronten klar: Befürworter (Union) und Gegner (SPD) stehen sich in Sachen Hofabgabeklausel unversöhnlich gegenüber. Da Karlsruhe in seinem Urteil keine Fristen vorgegeben hat, droht eine quälende Phase der Unsicherheit.
Rentennahe Jahrgänge sind besonders betroffen
Leidtragende des Vakuums sind vor allem die rentennahen Jahrgänge. Aber auch Hofübernehmer haben ein Recht auf klare Verhältnisse. Die Klausel wurde vor über 60 Jahren geschaffen, um Anreize für den politisch gewollten Strukturwandel zu schaffen. In den ersten Jahren hatte sie durchaus ihre Berechtigung, weil sie den Generationenübergang innerhalb der Familie beschleunigte. Heute fehlt es in kleineren Familienbetrieben an Nachfolgern, sodass sich die Klausel auf eine sozialpolitisch motivierte Absicherungsfunktion reduziert.
Zwang zur Hofabgabe streichen
Die bisherige Regelung ist ungerecht. Zum Beispiel sind Nebenerwerbsbetriebe von der Pflicht zur Hofabgabe ausgenommen. Kleinere Betriebe ohne Nachfolger werden zu „Scheinverpachtungen“ gezwungen, um den Rentenanspruch
nicht zu verlieren. Der Zwang zur Hofabgabe sollte deshalb gestrichen werden. An die Stelle der Hofabgabeklausel könnte ein Anreizsystem mit Übergabeprämien treten.
Einigung bis 2021?
Der nächste Bundestag wird 2021 gewählt. Bis dahin ist zwischen Union und SPD nicht mit einer Einigung auf eine vom Bundesverfassungsgericht geforderte Härtefallregelung zu rechnen. Um schnell Planungssicherheit herzustellen, sollte sich der Berufsstand geschlossen für eine Abschaffung der Hofabgabeklausel einsetzen!
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