Geld gibt es noch keins - soviel steht fest. Forderungsanmeldungen werden zwar erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich sein. Aber um seine Gläubiger zu beruhigen, informiert die KTG Agrar SE nun über das laufende Verfahren und bietet den Betroffenen an, sich auf dieser Seite zu registrieren.
Das Unternehmen begründet den Schritt damit, dass „sich die Anleihen im Streubesitz befinden und dem Unternehmen die Anschriften der Anleihegläubiger naturgemäß nicht bekannt sind.“
Wer ist damit gemeint?
- Gläubiger, die Anleihen der KTG Agrar SE gezeichnet haben und diese sich im Wertpapierdepot befindet,
- Lieferanten oder Dienstleister, welche noch unbezahlte Rechnungen der KTG Agrar SE haben,
- Arbeitnehmer der KTG Agrar SE, die Lohnforderungen haben und
- anderweitige Forderungen gegen die KTG Agrar SE
Nicht betroffen sind Lieferanten, Dienstleister und Mitarbeiter aller anderen Unternehmen der KTG Gruppe.
Aktionäre der KTG Agrar SE sind wegen ihrer Aktien keine Gläubiger.
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