Nach dem erfolgten Insolvenzantrag der KTG-Agrar SE sollten Anleihegläubiger jetzt mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen und rechtliche Möglichkeiten ausschöpfen, raten Rechtsexperten. Nach Ansicht der Experten der Kanzlei Dr. Greger & Collegen hätte in den Beratungsgesprächen ungefragt darauf hingewiesen werden müssen, dass der Vorstand der KTG Agrar, Siegfried Hofreiter, im September 2002 vom Amtsgericht Dachau in jeweils zwei Fällen wegen Konkursverschleppung und Bankrotts verurteilt wurde.
Rechtslage, die Schadensersatz ermöglicht
Darüber hinaus gingen zwei weitere Unternehmen, in denen Hofreiter als Geschäftsführer fungierte, in die Insolvenz. Bei allen vier Unternehmen wurde der Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt. Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Dr. Stephan Greger, wertet dies als einen aufklärungspflichtigen Umstand, der den Anleihegläubigern Schadensersatzmöglichkeiten eröffnet.
Sofern Anleihengläubiger bei der Beratung nicht über die Vorstrafen des Siegfried Hofreiter aufgeklärt wurden, stehen ihnen nach Auffassung der Kanzlei Dr. Greger & Collegen Schadensersatzansprüche in Höhe der vollen Anlagesumme zu.
Hauptversammlung erneut verschoben
Am 26. August 2016 sollte eigentlich eine Hauptversammlung der KTG Agrar SE stattfinden. Diese wurde nun auf unbestimmte Zeit verschoben. Eingeladen seien die Gesellschaftsaktionäre, also Inhaber der Aktiengesellschaft, nicht aber die Anleihe-Gläubiger.
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