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Mecklenburg: Landwirte dürfen Gülle-Notlager errichten

Offenes Güllelager
am Donnerstag, 21.12.2017 - 14:56 (Jetzt kommentieren)

Jetzt dürfen auch Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern Gülle-Notlager errichten. Die Notlager sind nach maximal sechsmonatiger Nutzung zurückzubauen.

Nachdem Schleswig-Holstein und Niedersachsen auf die Gülleflut infolge der Nässe reagiert haben, zieht jetzt Mecklenburg Vorpommern nach. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hat am 21. Dezember einen Erlass zu Notfalllagern für Gülle und Gärreste an die unteren Wasser- und Naturschutzbehörden der Landkreise herausgegeben.
 

Notlager nach Abstimmung mit der Wasserbehörde errichten

Demnach können Landwirte und Biogasanlagenbetreiber, die sämtliche Alternativen zur Lagerung von Gülle und Gärresten, etwa in Fremdbetrieben oder in ungenutzten reaktivierten Behältern geprüft und ausgeschöpft haben, ab sofort nach Anzeige bei und in Abstimmung mit den unteren Wasserbehörden der Landkreise befristet Notlager errichten.

Möglich sind flexible Tanks, Folienbecken in Silagelagern und mit Folien ausgekleidete Erdgruben. In allen Fällen müssen die Lagereinrichtungen dicht, standsicher und gegenüber den zu erwartenden Beanspruchungen und Einflüssen hinreichend widerstandsfähig sein. Erdbecken können ausschließlich auf landwirtschaftlichen Ackerflächen an geeigneten Standorten ohne wasser- und naturschutzrechtliche Beschränkungen errichtet werden und dürfen nicht zur Lagerung von Gärresten verwendet werden.

Güllenotlager nach sechs Monaten zurückbauen

Als Standorte der Notlager sind daher Flächen innerhalb von naturschutzrechtlichen Schutzgebieten nach Möglichkeit nicht vorzusehen. Der Abstand von Notlagern zu privat oder gewerblich genutzten Quellen oder Brunnen, die der Trinkwassergewinnung dienen, hat mindestens 50 Meter, der Abstand zu oberirdischen Gewässern mindestens 20 Meter zu betragen. Die Notlager sind nach maximal sechsmonatiger Nutzung zurückzubauen.

 

Mit Material von Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg

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