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Neuerungen im Juli

Mehr Grundsteuer, Rente und Mindestlohn: Das kommt auf Landwirte zu

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am Donnerstag, 30.06.2022 - 14:03 (Jetzt kommentieren)

Die Renten steigen, der Mindestlohn auch und Grundstücksbesitzer müssen eine weitere Steuererklärung abgeben. Das ändert sich ab 1. Juli 2022 für Landwirte.

Grundsteuer wird neu berechnet: Das müssen Landwirte beachten

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer neu berechnet werden: Das bedeutet für Landwirte mit Bauernhaus und großen Grundstücken, dass sie von Juli bis spätestens Ende Oktober Zeit haben, um eine Art zweite Steuererklärung abzugeben. Das funktioniert in der Regel elektronisch über die Plattform Elster.

Die Erklärung enthält Daten zu Flurnummer, Baujahr, Wohnfläche und Bodenrichtwert. Je nach Bundesland können mal mehr und mal weniger Informationen gefragt sein, weil die Länder unterschiedliche Berechnungsmodelle anwenden. Landwirte, die eine Wohnung besitzen, zahlen rund 100 Euro mehr im Jahr. Bauern mit größeren Mietshäusern müssen vierstelligen Beträgen und mehr rechnen.

Wie viel am Ende fällig wird, erfahren die Eigentümer wahrscheinlich erst 2025. Denn die Gemeinden können ihre Hebesätze anpassen und damit bestimmen, wie viel bei ihnen zu zahlen ist.

Höhere Renten: Das ändert sich bei der Alterssicherung für Landwirte

Gute Nachrichten gibt es für die 21 Millionen Landwirte, die in Rente gehen. Die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) werden zum 1. Juli angepasst:

  • Die Rentenanpassung führt in diesem Jahr zu einer Erhöhung der Renten um 5,35 % in den alten Bundesländern und um 6,12 % in den neuen Bundesländern.
  • Ab dem 1. Juli 2022 beträgt der neue allgemeine Rentenwert in der AdL somit 16,63 Euro (bisher: 15,79 Euro); der neue allgemeine Rentenwert (Ost) beträgt 16,37 Euro (bisher 15,43 Euro).
  • Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte erhalten ab dem 1. Juli 2024 einen Zuschlag zu ihrer Rente.
  • Der Zuschlag sieht eine Staffelung je nach Beginn der jeweiligen Rente vor: vom 1. Januar 2001 bis 30. Juni 2014 ein Zuschlag von 7,5 % und vom 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2018 ein Zuschlag von 4,5 %.
  • Damit bedeutet die diesjährige Rentenanpassung auch für die Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher in der Alterssicherung der Landwirte eine deutliche Rentenerhöhung.

Mindestlohn steigt: Was auf Obst- und Gemüsebauer zukommt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Juli auf 10,45 Euro je Stunde von bisher 9,82 Euro. Das ist ein Zuwachs von gut sechs Prozent. Für Betriebe, die auf bezahlbare Saisonkräfte angewiesen sind, ist das schon eine bittere Pille.

Doch der gesetzliche Mindestlohn soll zum 1. Oktober 2022 noch einmal auf 12 Euro steigen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor.

Zwei Erhöhungen in einem Jahr kritisieren der Deutsche Bauernverband, der Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) und der Zentralverband Gartenbau (ZVG) bereits scharf.

Agrarverbände kritisieren steigenden Mindestlohn

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, erklärte am 15.02.2022:

„Diese Erhöhung verschärft den bereits bestehenden Wettbewerbsdruck in der Land- und Forstwirtschaft und gefährdet nicht nur die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen, sondern verdrängt vor allem den Obst- und Gemüseanbau in europäische Regionen mit niedrigeren Löhnen und Sozialstandards. Mit diesem Termin ist zudem die betriebliche Planungssicherheit in Frage gestellt. Wir brauchen einen gestaffelten Übergang.“

Auch der Präsident des GLFA, Martin Empl, lehnt das Eingreifen des Gesetzgebers beim Mindestlohn ab. Die vorgesehene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns sei ein erneuter Eingriff in die durch das Grundgesetz geschützte Tarifautonomie. Das Aushandeln von Löhnen sei und bleibe die Aufgabe der Tarifparteien, in die der Staat nicht eingreifen dürfe.

Warum auch Landwirte von der neuen Mobilfunk-Verordnung profitieren

Landwirte, die viel mit dem Handy telefonieren müssen, dürften sich über die neue EU-Verordnung Mobilfunkkunden freuen. Diese bringt Verbesserungen mit sich. Mobilfunkkunden sollen ab Juli im EU-Ausland dieselben Dienstleistungen nutzen können wie zu Hause. Das gilt, wenn im besuchten Mitgliedstaat dieselben Netze und Technologien zur Verfügung stehen.

In Zukunft haben Landwirte und deren Familien, die zu Hause 5G nutzen, also auch in den 27 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen Zugang zu 5G-Diensten. Zudem sollen Roamingdienste automatisch unterbrochen werden, damit keine weiteren Kosten entstehen, wenn durch den Verbrauch von Daten- oder Gesprächsvolumen zuvor festgelegte Obergrenzen erreicht wurden. Dies gilt auch für das Roaming außerhalb der EU.

Mit Material von Deutscher Bauernverband, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), dpa

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