„Wir begrüßen ausdrücklich die Initiativen Brandenburgs und Bayerns zur Einführung neuer Nutzungscodes – sogenannter Mischcodes – im gemeinsamen Agrarförderungsantrag, die die Anlage von Blühstreifen und Bejagungsschneisen deutlich erleichtern und fordern die anderen Bundesländer auf, dem guten Beispiel zügig zu folgen.“
Diesen Appell richtete der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, mit den Mitgliedern des Vorstandes der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), Clemens Freiherr von Oer und Hans-Heinrich Ehlen, an die Länderagrarminister.
Als ÖVF-Fläche ist Schneise nach wie getrennt zu erfassen
Die Erfahrungen mit in vielen Bundesländern eingeführten Nutzungscodes für Flächen mit Schneisen, die einen untergeordneten Teil der Gesamtfläche einnehmen, seien im Rahmen der EU-Agrarpolitik bis 2013 durchweg positiv gewesen. Infolge des Mischcodes entfalle die Notwendigkeit des Herausrechnens dieser Flächen, wodurch sich bürokratischer Aufwand und Rechtsunsicherheit reduzierten.
Jetzt müssten alle Bundesländer diese Möglichkeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt schaffen, forderten die beiden Verbände. Bedauerlich sei allerdings, dass für eine Anrechnung der Schneisenflächen auch als Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) nach wie vor eine getrennte Erfassung und Beantragung der jeweiligen Flächen erforderlich ist, kritisierten DBV und BAGJE. Dies könnte Landwirte nach wie vor davon abhalten, wertvolle Schneisen anzulegen.
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