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Pflanzenschutz-Steuer

Mutwillige Zwangsextensivierung

am Dienstag, 22.12.2015 - 07:30

Der grüne Minister Robert Habeck aus Schleswig-Holstein fordert eine Steuer auf Pflanzenschutzmittel (siehe dlz 11/2015, Seite 10). Pflanzenmediziner Prof. Joseph-Alexander Verreet von der Universität Kiel hat dazu eine deutliche Meinung.

Pflanzenschutz ist kein Mittel zur Steigerung, sondern zur Sicherung der Erträge. Er liefert aber einen wesentlichen Beitrag zur Ertragshöhe und zur Produktqualität unserer pflanzlichen Nahrungsmittel. Denn Pflanzenschutz sichert das genetisch festgelegte Ertragspotenzial von Kulturpflanzen vor Schadorganismen wie Viren, Bakterien, Pilzen, Schadtieren und Unkräutern. So lässt sich eine wirtschaftlich und ökologisch verantwortliche Produktion von Nahrungsmitteln in ausreichender Menge und hoher Qualität sicherstellen.

Ziele der Steuer

Bei einem völligen Verzicht auf Pflanzenschutzmittel würden die Erträge unserer Kulturen um mehr als 50 Prozent reduziert, in Einzelfällen bis zum Totalausfall. Weitere Folge wären extreme Qualitätsverluste, die eine Verarbeitung der pflanzlichen Ernteprodukte ausschlössen. Darüber hinaus würden mit den Ernteprodukten unserer Kulturpflanzen vermehrt toxische Stoffwechselprodukte von Pilzen (Mykotoxine, wertmindernde biotische Lebensmittelinhaltsstoffe) in die Nahrungskette übergehen. Die negativen Wirkungen reichen bis hin zu kanzerogenen Eigenschaften für Mensch und Tier.
Die Politik kann alles besteuern, um Mehreinnahmen zu generieren. Wie diese anschließend verwendet werden, ist eine entscheidende Frage, und bisher ungeklärt. Festzustellen ist: Am Helmholtz-Gutachten zur Besteuerung von Pflanzenschutzmitteln war kein einziger Experte der so genannten Phytomedizin beteiligt. Dieses Fachgebiet umfasst alle Aufgaben des Pflanzenschutzes. Demnach fanden auch keine fachlichen Argumente aus dieser Sicht Berücksichtigung.  Die Besteuerung soll, so der Vorschlag von Minister Habeck und das politische Ziel „den Pestizideinsatz umfassend reduzieren“. Warum eine Besteuerung? Die häufig verwendete Argumentation ist: „Man kann in vielen Produkten und Gewässern Pflanzenschutzmittel nachweisen; es wird zu viel gespritzt.“
Der Nachweis eines Pflanzenschutzmittels sagt nichts über dessen Toxizität aus. Mit den modernen Analysetechniken ist jeder Inhaltsstoff in der Umwelt und in Produkten nachzuweisen, auch toxikologisch viel bedenklichere Naturstoffe. Die Nachweisgrenze liegt bereits im Nanogrammbereich. Die entscheidende Frage ist, inwieweit die nachgewiesenen Rückstände für Umwelt und Warmblüter toxikologisch relevant sind.

Integrierter Pflanzenschutz

Im Integrierten Pflanzenbau werden die Zielorganismen je nach Bekämpfungsschwellen und Prognosen durch geeignete Wirkstoffe und Dosierungen zum passenden Zeitpunkt bekämpft, nämlich dann, wenn sich durch geringsten Input eine bestmögliche Befallskontrolle erzielen und der ökonomische Schaden begrenzen lässt (Ertragskontrolle). Chemischer Pflanzenschutz steht als letzte nötige Maßnahme, nachdem alle acker- und pflanzenbaulichen Faktoren optimiert wurden.

Gunststandort Deutschland

Die weltweit bestmögliche Nutzpflanzenproduktion ist nur auf so genannten Gunststandorten in Europa und Teilen der USA und Chinas möglich. In unseren befallsfördernden Anbauregionen können pflanzenhygienische Maßnahmen allein einen Befall, Ertrags- und Qualitätsverluste nicht verhindern. Ohne chemischen Pflanzenschutz kommt man nicht aus.
Die Entwicklung von Erregern ist stark witterungsabhängig, mit sehr unterschiedlichen ökologischen Ansprüchen. Damit schwankt der Befall je nach Jahr und Standort, in Bezug auf die Erregerarten, aber auch auf die Stärke der Erkrankung. Pflanzenschutz ist also auf den Zielorganismus und unterschiedliche Behandlungszeitpunkte abgestimmt.
Das bedeutet: völligen Verzicht auf chemische Gegenwehr, wenn die Witterung für einen Erregerkomplex ungünstig ist. Sind die Bedingungen aber befallsfördernd, wird an die Situation angepasst behandelt, bei Bedarf auch mit erhöhter Behandlungshäufigkeit. Das ist eine „Optimierung“ und die vielfach gewünschte „Minimierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes“. Aus dem geringsten Input an Pflanzenschutz resultiert ein Höchstmaß an biologischer Kontrolle von Befall und Ertrag.

Ein paar Fakten helfen

Gesunderhaltung: Das fachliche und für alle verständliche Plädoyer lautet: Wenn man erkrankt ist, und erst dann, benötigt man chemotherapeutische Gegenwehr, und wie dargestellt, mitunter auch gesteigert – angepasst an die sich entwickelnde Erkrankung. Ist das nicht der Fall, kann man darauf vollends verzichten.
Behandlungsentscheidung: Es ist erschreckend, dass ein Landwirtschaftsminister erklärt, die Notwendigkeit von Pflanzenschutzmitteln müsse sich an politischen Vorgaben orientieren und nicht an agronomischen Erfordernissen. Epidemien, etwa von Schädlingen und pilzlichen Krankheitserregern, unterliegen jahres- und standortspezifischen Dynamiken bei Befallsbeginn, -verlauf und -stärke. Ein Einsatz ist also an den Befall angepasst.
Die modernen Methoden des Integrierten Pflanzenschutzes stehen in deutlichem Gegensatz zu den Zielen des Nationalen Aktionsprogramms der Bundesregierung und auch dem Vorschlag einer Steuer, „um den chemischen Pflanzenschutzmitteleinsatz generell zu reduzieren“.
Der nachvollziehbare und wissenschaftlich fundierte Mitteleinsatz je nach Befall wird durch eine politisch gewollte Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes (Besteuerung) deutlich behindert. Die Politik will den Pflanzenschutzmitteleinsatz unabhängig von Kulturführung und Umwelt pauschal einschränken. In vielen Fällen werden die „erlaubten“ Anwendungen nicht ausreichen, um Ertrags- und Qualitätseinbußen zu verhindern.
Beratungsbedarf: Wenn der Staat einen effektiveren Mitteleinsatz als Zielgröße formuliert, ist es unverständlich, dass er jedes Jahr Stellen in der unabhängigen Offizialberatung streicht. Der amtliche Pflanzenschutzdienst und das Versuchswesen wurden gerade in Minister Habecks Bundesland Schleswig-Holstein in den letzten Jahren sehr stark reduziert. Warum investiert man nicht in die politisch so viel zitierte Bildung, um moderne Konzepte und Methoden in der Fachberatung umzusetzen?
Wirtschaftlichkeit: Das häufig zitierte Beispiel Dänemarks mit bestehenden Restriktionen im Pflanzenschutz verdeutlicht die unterschiedliche Bewertung. Die politische Seite führt die erzielte Reduktion des Mitteleinsatzes an. Nicht dargestellt wird aber: Erträge und Qualitäten sind deutlich zurückgegangen. Dänemark hat sich vom Exportland für Qualitätsweizen zum Importland entwickelt. Ackerbauern versuchen, die Verluste durch erhöhte Stickstoffdüngung zu kompensieren. Das gelingt einerseits nur in geringem Maße, führt andererseits zu einem erhöhten N-Eintrag in die Umwelt.
Resistenz: Schon heute werden durch hohe Preise nur Teilmengen der zugelassenen Aufwandmenge ausgebracht. Das hat die Resistenzproblematik erheblich verschärft. Eine Steuer kurbelt diese Dynamik weiter an. Das hat nichts mit der geforderten Nachhaltigkeit zu tun.
Ethik: Wir leben in einer der weltweit ökologisch bevorzugten Anbauregionen mit garantierten Höchstleistungen von Nutzpflanzen. Einerseits sollen hier die Erträge durch Besteuerung mutwillig verringert werden, andererseits kann ein großer Teil der Weltbevölkerung keine ausreichende Selbstversorgung erreichen, weil Boden und Niederschlag keine Produktivität zulassen. Die „Zwangsextensivierung“ ist in Anbetracht der Lebensmittelsicherheit und des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln äußerst kritisch zu sehen. Wer mutwillig auf besten Böden unter besten klimatischen Bedingungen wenig erntet, hat die großen globalen Aufgaben nicht verstanden. Der virtuelle Landraub würde nach belegten Zahlen durch einen erhöhten Import weiter steigen zulasten von Drittländern.

Der vollständige Beitrag ist im dlz agrarmagazin Januar 2016 erschienen.