Der Staat sei „ein Treiber auf dem Bodenmarkt“, sagte Prof. Hiltrud Nieberg, Leiterin des Thünen-Institutes für Betriebswirtschaft beim Fachgespräch des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) in Berlin. Sie verwies auf eine Reihe steuer- und umweltrechtlicher sowie agrarpolitischer Regelungen, die tendenziell preissteigernd wirkten.
Düngeverordnung beeinflusst Kauf- und Pachtpreise
Erhebliche Auswirkungen schreibt die Institutsleiterin umweltrechtlichen Anforderungen und insbesondere der Düngeverordnung zu. Höchstmengen bei der Ausbringung von organischen Düngern, der Wegfall der Derogation sowie die Einbeziehung von Gärresten in die Nährstoffobergrenzen leisteten vor allem in viehdichten Regionen einen spürbaren Beitrag zur Preisentwicklung auf den Kauf- und Pachtmärkten.
Dies gelte auch für die Förderung der Biogaserzeugung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und der damit einhergehenden stärkeren Flächenkonkurrenz um Rohstoffe.
Steuerpolitik lockt Investoren an
Nieberg zählt die Möglichkeit zur steuerfreien Reinvestition von Veräußerungsgewinnen bei Bodenverkäufen nach § 6b Einkommenssteuergesetz ebenso zu den Gründen für steigende Bodenpreise wie die Vorschriften zur Gewerblichkeit in der Veredlungsproduktion und die günstige Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens im Rahmen der Erbschaftssteuer, das Investoren anziehe.
Direktzahlungen werden auf Pachtpreise umgewälzt
Schließlich verwies Nieberg auf den Einfluss der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Laut ihren Angaben werden im Durchschnitt 50 % bis 60 % der Direktzahlungen mittel- und langfristig auf die Pachtpreise überwälzt. Diese Überwälzung nehme dabei mit steigender Kenntnis der Verpächter über die Zahlungen im Zeitablauf zu. Die stellvertretende Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats für Agrar- und Ernährungspolitik räumte ein, dass auch Agrarumweltmaßnahmen preissteigernd wirkten, verwies aber auf Gestaltungsmöglichkeiten zur Reduzierung dieser Effekte.
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