Nach dem Kabinettsbeschluss ist der Entwurf für ein Gesetz zur Sicherung der bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen (NASG) zur Verbandsanhörung freigegeben, meldet Nachrichtendienst Agra Europe. Ziele der Neuregelung sind der Landesregierung zufolge, den Anstieg von Boden- und Pachtpreisen zu dämpfen, den vor Ort Wirtschaftenden den Zugriff auf Flächen in der Umgebung zu erleichtern und den landwirtschaftlichen Bodenmarkt insgesamt transparenter zu machen.
Zudem will Niedersachsen eine Lücke im bestehenden Grundstückverkehrsgesetz schließen, indem die Kapitalanlage in landwirtschaftliche Flächen durch Anteilskäufe unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungspflichtig werden soll.
Landwirte sollen Vorkaufsrecht erhalten
Ortsansässige Landwirtinnen und Landwirte sollen seinen Angaben zufolge künftig beim Flächenerwerb wirksam privilegiert werden. Sie sollten deshalb bereits im Vorfeld ihr Interesse an ortsnahen Flächen bekunden können. Unter bestimmten Voraussetzungen solle ihnen dann ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden.
Weiterhin bestehen bleiben solle das Vorkaufsrecht der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG). Es solle aber nachrangig eintreten, wenn mehrere Kaufinteressenten vorhanden seien, erläuterte Meyer. Auch das Vorkaufsrecht der NLG sei darauf ausgelegt, den bisherigen Pächtern, aber auch Junglandwirten und Neueinsteigern einen Flächenerwerb zu ermöglichen.
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