Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Pflegebedürftigkeit

Pflege auf dem Hof: Was tun wenn der Altenteiler pflegebedürftig wird?

In der Landwirtschaft kümmern sich oft die Kinder und Partner um die Pflege der Altenteiler auf dem Hof. Wer seine Angehörigen auf dem Hof pflegt hat Anspruch auf Zusatzleistungen. (Symbolbild)
am Samstag, 03.06.2023 - 05:00 (Jetzt kommentieren)

In der Landwirtschaft wird die Pflege von Angehörigen oft innerhalb der Familie geregelt. Hier finden Sie Unterstützung.

Die Pflege auf landwirtschaftlichen Betrieben ist häufig etwas anders organisiert als in anderen Familien. Da gibt es die Tochter, die Schwiegertochter, Söhne und Enkel, die sich tagtäglich mit ihren Angehörigen beschäftigen und alles dafür geben, dass es jedem auf dem Hof gut geht.

Dass die ältere Generation täglich mit frischem Essen versorgt wird und die Wäsche gemacht in den Schrank wandert, gehört auf den meisten Betrieben zum Alltag dazu. Schwierig wird es häufig erst, wenn die kleinen alltäglichen Aufgaben wie das Waschen, Anziehen und Essen für Oma und Opa nicht mehr allein zu händeln sind.

Pflegeversicherung für Landwirte: So beantragen Sie Pflegeleistungen

In der Landwirtschaft sind die Altenteiler in der Regel über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) pflegeversichert.

Wenn ihre Familienangehörigen, die alltäglichen Arbeiten nicht mehr zum größten Teil selbst erledigen können und stark auf Hilfe angewiesen sind, sollten Sie einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellen. Sie können ihn online, schriftlich oder telefonisch bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Nach erfolgreicher Abgabe beauftragt die Pflegekasse dann umgehend den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung der pflegebedürftigen Person.

Richtiger Pflegegrad für Landwirte: Auf diese Lebensbereiche kommt es an

Ein Anspruch auf die Leistungen der Pflegekasse besteht allerdings nur, wenn die Pflegebedürftigkeit auf Dauer, also voraussichtlich für mindestens sechs Monate, besteht. Zudem muss der Angehörige in den letzten zehn Jahren, bevor der Antrag gestellt wird, mindestens zwei Jahre als Mitglied versichert oder familienversichert gewesen sein.

Um alle antragstellenden Personen gleich behandeln zu können, gibt es bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit ein bundesweit einheitliches Verfahren. Nachdem der Antrag beim MD eingereicht wurde, vereinbart dieser einen Termin mit der zu pflegenden Person. Je nach Bedarf kann zusätzlich auch immer eine Vertrauensperson am Gespräch teilnehmen.

Im Rahmen dieses Termins wird vor allem darauf geachtet, wie selbstständig die pflegebedürftige Person ist und wie stark sie durch mögliche Erkrankungen oder Behinderungen eingeschränkt ist. Bei dem Termin können sich die Gutachter außerdem ein gutes Bild darüber machen, auf wie viel fremde Hilfe die oder der Betroffene im Alltag angewiesen ist.

Pflegegeld für Altenteiler: Diesen Anspruch haben Sie bei häuslicher Pflege

Pflegebedürftige, die in den Graden 2 bis 5 eingestuft sind und sich durch eine private Pflegeperson versorgen lassen, haben Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld von 316 Euro (Pflegegrad 2) bis 901 Euro (Pflegegrad 5).

Wird die häusliche Pflege durch externe Pflegekräfte mit Kassenzulassung erbracht, gibt es einen monatlichen Sachleistungshöchstbetrag von 724 bis 2.095 Euro. Zusätzlich haben die Pflegeversicherten Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat. Er ist zweckgebunden und kann zum Beispiel für Alltagsbegleitungen und haushaltsnahe Dienstleistungen eingeplant werden.

Weitere Zuschüsse gibt es beispielsweise für die Kurzzeitpflege und die Tages- und Nachtpflege. Auch hier wird Pflegegrad 2 vorausgesetzt. Die Kurzzeitpflege ist pro Kalenderjahr auf maximal 56 Tage und bis zu 1.774 Euro begrenzt. Der monatliche Höchstbetrag für die Tages- und Nachtpflege richtet sich nach dem Pflegegrad und liegt zwischen 689 und 1.995 Euro.

Digitale Ausgabe agrarheute

Dies war eine stark verkürzte Zusammenfassung des Originalbeitrags.
Lesen Sie jetzt den ausführlichen Ratgeber zur häuslichen Pflege und testen Sie unverbindlich die digitale Ausgabe agrarheute.

Wenn Sie bereits ein digitales Abo haben, geht es hier entlang.

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...