Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Vereinfachung der Antragsbürokratie beim „Aktiven Landwirt“ gemacht. Demnach können die Mitgliedstaaten ab dem Antragsjahr 2018 auf die komplizierte Nachweisführung für den „Aktiven Betriebsinhaber“ vollständig verzichten. In diesem Falle sollen die Mitgliedstaaten dies der EU bis zum 1. August 2017 mitteilen.
Nachweispflichten bisher sehr bürokratisch
Der DBV fordert Bund und Länder auf, diese Möglichkeit zu nutzen, da die Nachweispflichten sehr bürokratisch seien und nicht zu dem Ziel führten, die Förderung auf aktive Landwirte zu konzentrieren. Der DBV betonte, dass die Flächenzahlungen der EU-Agrarförderung nach wie vor nur auf Flächen gewährt werden dürfen, die tatsächlich landwirtschaftlich genutzt werden.
Mit Material vom Deutschen Bauernverband
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