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Blauzungenkrankheit

Qualitative Risikobewertung des FLI

am Mittwoch, 23.12.2015 - 09:45 (Jetzt kommentieren)

Das Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat aktuell eine 'Qualitative Risikobewertung zur Einschleppung der Blauzungenkrankheit, Serotyp 4/8, Stand 30.11.2015' veröffentlicht.

Derzeit (Stand 10.12.2015) reicht die österreichische Restriktionszone, in der der Serotyp 4 zirkuliert, 90 km an Deutschland. Die entsprechende Zone Frankreichs mit dem Serotyp 8 ist 100 km von der deutschen Grenze entfernt. Deutschland wurde im Februar 2012 als offiziell frei von der Blauzungenkrankheit erklärt, sodass das Virus 5 Jahre nicht aktiv war. Daher würde der Erreger in Deutschland auf eine immunologisch weitgehend naive Population von Empfängertieren treffen.

Das FLI bezeichnet das Eintragsrisiko durch Vektoren für die kommende Vektorsaison als wahrscheinlich bis hoch. Das Risiko über den Handel wird als gering bis mäßig eingestuft. In Österreich ist keine flächendeckende verpflichtende Impfung geplant, während sich Frankreich bei der Impfung auf Tiere fokussiert, die für den Handel vorgesehen sind. Gegen den Serotyp 8 sind in Deutschland mehrere Impfstoffe für Rinder zugelassen. Gegen den Serotyp 4 ist ein Impfstoff in Spanien zugelassen, in Deutschland jedoch ausschließlich für die Tierart Schaf.

Derzeit bemüht sich das BMEL, dass der Hersteller eines Impfstoffes gegen BTV4 für Rinder eine Zulassung auch für Deutschland beantragt. Problematisch könnte jedoch die Verfügbarkeit werden. Impfstoffe gegen einzelne Serotypen rufen keine Kreuzimmunitäten gegen weitere Blauzungenviren hervor. Für Rinderhalter, die planen, im kommenden Jahr zu handeln und vor allem zu exportieren, bietet die Impfung eine Option, Tiere innergemeinschaftlich aus Restriktionsgebieten in freie Regionen zu verbringen. Für den Export in Drittländer hängt dies von den entsprechenden Zertifikaten ab.

Das BMEL plant, die Impfung in freien Gebieten weiter zu liberalisieren. Ein entsprechender Entwurf liegt vor. Demnach dürfen empfängliche Tiere mit Zustimmung der zuständigen Behörde unter Berücksichtigung einer Risikobewertung des FLI mit inaktivierten Impfstoffen geimpft werden. Eine Impfpflicht ist nach Auskunft des BMEL nicht geplant. Impfbetriebe unterliegen keinen Restriktionen.

Die 26 Seiten umfassende Schrift 'Qualitative Risikobewertung zur Einschleppung der Blauzungenkrankheit, Serotyp 4/8, Stand 30.11.2015' steht unter zum Download zur Verfügung.

Foto Startseite: Christine Endres

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