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Bildung

Agrar-Ausbildung: 7 Fragen, 7 Antworten

am Donnerstag, 22.10.2015 - 11:30 (Jetzt kommentieren)

Die Ausbildung zum Landwirt dauert drei Jahre. Azubis fragen sich dabei, wie es mit Verdienst, Urlaub oder Versicherung aussieht. Die dlz-next hat sieben Antworten für die wichtigsten Fragen zur Ausbildung.

Auszubildende stehen vor einem Berg voll Fragen: Wie hoch ist mein Verdienst? Welche Kosten übernimmt der Ausbildungsbetrieb? Wie bin ich versichert?
 
Die dlz-next gibt ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Ausbildung.

1. Das sind die Kosten für Verpflegung/Unterbringung

Wenn der Auszubildender in einem Betrieb isst und wohnt, werden ihm monatlich 614,10 Euro vom Bruttogehalt abgezogen.

Kosten im Monat und am Tag (in Euro):
  • Verpflegung: 229 im Monat; 7,63 am Tag 
  • Frühstück: 49 im Monat; 1,63 am Tag 
  • Mittagessen: 90 im Monat; 3 am Tag
  • Abendessen: 90 im Monat; 3 am Tag
  • Unterkunft: 156,10 im Monat

2. Für gute Noten gibt es eine staatliche Leistungszulage

Wenn der Azubi besonders gute Noten hat, zahlt sich das aus. Bei einem Schulnoten-Durchschnitt von 1 bis 2,5 gibt es eine staatliche Leistungszulage (es zählt das letzte Zwischen- oder Abschlusszeugnis).
 
Die Leistungszulage wird halbjährlich gezahlt und beträgt:
  • 30 Euro monatlich im ersten Ausbildungsjahr
  • 40 Euro monatlich im zweiten Ausbildungsjahr
  • 50 Euro monatlich im dritten Ausbildungsjahr
Diese Leistungszulage ist derzeit in Nordrhein-Westfalen verfügbar. Um zu erfahren, ob es in ihrem Bundesland die Leistungszulage gibt, kontaktieren Sie bitte die für Sie zuständige Landwirtschaftskammer

3. Der Azubi ist gesetzlich sozialversichert

Während der Ausbildung ist der Auszubildende gesetzlich sozialversichert. Der Ausbildungsbetrieb meldet den Azubi bei der Krankenkasse an. Er kann die Krankenkasse frei wählen, außer wenn er die Ausbildung im elterlichen Betrieb macht - dann ist ausschließlich die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) zuständig. Die Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden von Ausbildungsbetrieb und Azubi jeweils zur Hälfte getragen. Die Unfallversicherung wird vollständig vom Ausbildungsbetrieb getragen. 

4. Arbeitstag versus Werktag

Ein Werktag ist ein Tag, an dem das Arbeiten ohne besondere Einschränkungen gesetzlich zulässig ist. Im Unterschied dazu ist ein Arbeitstag ein Tag, an dem tatsächlich gearbeitet wird. Montag bis Freitag, oft auch Samstag sind Werktage. Wenn am Sonntag gedroschen wird, ist das dann kein Werktag, aber ein Arbeitstag.

5. Urlaub: Das steht Ihnen zu

Dem Auszubildenden stehen mindestens 24 Tage Urlaub pro Jahr zu. Wie der verteilt wird, hängt stark von der Arbeitsbelastung im Betrieb ab. Die genaue Regelung sollte der Azubi direkt mit dem Chef absprechen.
 
Wenn der Azubi noch nicht 18 Jahre als ist, gibt es Sonderregelungen: 
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Azubi zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Azubi zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Azubi zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist.
Dem Azubi stehen je Urlaubstag 3,07 Euro bei der Berechnung nach Werktagen beziehungsweise von 3,58 Euro bei der Berechnung nach Arbeitstagen zu.
 

6. Beihilfe für Berufsausbildung

Die Berufsausbildungshilfe (BAB) ist eine Zahlung, die der Azubi für die Dauer der gesamten Ausbildung erhalten kann, wenn er seine notwendigen Lebenshaltungskosten einfach nicht gedeckt bekommt. Gezahlt wird grundsätzlich nur für die erste Berufsausbildung.
 
Azubis können BAB beantragen, wenn sie:
  • einen abgeschlossenen Ausbildungsvertrag vorlegen können
  • eine eigene Wohnung zahlen müssen
  • älter als 18 Jahre sind und verheiratet oder ein Kind haben
  • das erforderliche Geld für Lebensunterhalt, Essen oder Fahrtkosten nicht anderweitig bekommen können 

7. Ausbildungsgehalt

  • erstes Ausbildungsjahr: 468 bis 562 Euro
  • zweites Ausbildungsjahr: 505 bis 606 Euro
  • drittes Ausbildungsjahr: 558 bis 658 Euro

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