Eine verpflichtende ärztliche Meldung von fahrungeeigneten Personen lehnte der Verkehrsgerichtstag, der vom 25. bis zum 27. Januar in Goslar stattfand, ab. Zu groß war den Teilnehmern aus Justiz, Wissenschaft, Behörden und Verbänden das Gut der ärztlichen Schweigepflicht. Damit das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient erhalten bleibt, müsse die Schweigepflicht erhalten bleiben.
Experten wollen strenge Voraussetzungen für Meldung von Fahruntauglichkeit
Nur wenn alle therapeutischen und beratenden Maßnahmen ausgeschöpft sind und ein begründeter Verdacht auf fehlende Fahreignung vorliegt, soll aus Sicht des Verkehrsgerichtstags eine Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde zulässig sein. Um Rechtssicherheit herzustellen, müssten außerdem die medizinischen Voraussetzungen für die Fahruntauglichkeit genau festgelegt werden. Weiter heißt es in der Empfehlung, dass in erster Linie niederschwellige Angebote zum Erhalt der Fahreignung und zur Nutzung von anderen Verkehrsmitteln ausgebaut werden sollten.
Im Moment sind Ärzte rechtlich nicht umfassend geschützt, wenn sie ihr Gewissen über ihre Schweigepflicht stellen.
Die Empfehlungen, die auf dem jährlich stattfindenden Kongress beschlossen werden, finden in der Politik Beachtung und werden in der Gesetzgebung aufgegriffen.
Sollten Ärzte mangelnde Fahrtauglichkeit melden dürfen?
Einschränkungen in der Mobilität wären besonders für ältere Menschen auf dem Land ein großer Einschnitt. Senioren am Steuer oder sogar in einen Unfall verwickelt zu sehen, verdeutlicht andererseits die Gefahr für sie selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Wie stehen Sie zum Autofahren im höheren Alter?
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